Ex-Verfassungsschutzchef: Geheimdienst soll auch Kinder beobachten
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Debatte zur Jugendüberwachung in Deutschland
Berlin () – Im Kampf gegen Terrorismus fordert der frühere Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Jörg Müller, dass der Geheimdienst notfalls auch Kinder überwachen muss. „Die Sicherheitsbehörden brauchen die Fähigkeit, auch Akteure zu beobachten, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie schwerste Straftaten begehen oder Terrorismus planen“, sagte Müller dem „Stern“ und RTL. „Dazu gehört, dass die gesetzlichen Befugnisse geändert werden.“
Dies sagte er vor dem Hintergrund des anstehenden Prozesses gegen acht Jugendliche und junge Erwachsene wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in oder Unterstützung der rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“.
Bei sehr jungen Extremisten habe der Verfassungsschutz laut Müller bisher Schwierigkeiten, Erkenntnisse zu gewinnen. Die Regelungen seien so, „dass man Daten von unter 14-Jährigen gar nicht verarbeiten und speichern darf“, sagte er. Wenn 12-Jährige in einer Chatgruppe über den Rassenkrieg diskutierten, seien Verfassungsschutz und Polizei nicht dabei. „Dabei ist das ja die Vorstufe, bevor dann zur Tat geschritten wird.“
„Wenn man von Polizei und Verfassungsschutz erwartet, dass sie nicht nur Feuerwehr sind und den Brand löschen, sondern dass sie vorher versuchen, den Brand zu verhindern, dann muss man ihnen auch die Mittel an die Hand geben“, sagte Müller.
Aktivitäten der „Letzten Verteidigungswelle“ waren im April 2024 durch Recherchen von „Stern“ und RTL bekannt geworden. Anfang Dezember 2025 erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen einige Mitglieder, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und Verabredung zum Mord.
Jörg Müller war von 2020 bis 2025 Chef des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Im Mai 2025 wurde er in den einstweiligen Ruhestand versetzt, es soll einen Konflikt zwischen ihm und der damaligen Innenministerin Katrin Lange (SPD) über die Einstufung der AfD gegeben haben. Lange geriet nach Müllers Absetzung in die Kritik, wenig später trat sie zurück.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Jörg Müller fordert, dass Geheimdienste auch Kinder unter 14 Jahren überwachen dürfen, wenn sie schwere Straftaten begehen oder Terrorismus planen.
- Derzeit dürfen keine Daten von unter 14-Jährigen verarbeitet und gespeichert werden.
- Müller war von 2020 bis 2025 Chef des brandenburgischen Verfassungsschutzes und wurde 2025 in den Ruhestand versetzt.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft: Kinder unter 14 Jahren, Sicherheitsbehörden, Verfassungsschutz, Polizei
- Regionen: Deutschland
- Zeiträume: anstehender Prozess gegen acht Jugendliche Anfang Dezember 2025; Aktivitäten der "Letzten Verteidigungswelle" bekannt seit April 2024
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Notwendigkeit der Überwachung von Kindern unter 14 Jahren bei schweren Straftaten und Terrorismus
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Überwachung von Kindern unter 14 Jahren bei schweren Straftaten und Terrorismus planen.
- Änderung der gesetzlichen Befugnisse für Sicherheitsbehörden anstreben.
- Verhinderung von Extremismus durch frühzeitige Erfassung und Beobachtung in Chatgruppen ermöglichen.
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