Arbeitsgericht Braunschweig urteilt im Kündigungsstreit bei Volkswagen

26. Februar 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Kündigungsschutzverfahren gegen Volkswagen in Braunschweig

() – Das Arbeitsgericht Braunschweig hat in einem Kündigungsschutzverfahren zweier Führungskräfte gegen die Volkswagen AG ein Teilurteil gefällt. Das teilte das Gericht mit.

In einem der beiden Fälle wurde die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, während die ordentliche Kündigung zum 30. September 2026 bestehen bleibt. Die außerordentliche Kündigung sei verspätet ausgesprochen worden, so das Gericht.

Die fristgerechte Kündigung sei hingegen wirksam, weil der Kläger interne Informationen an eine Behörde weitergegeben habe, die keine offizielle Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist.

Im zweiten Verfahren hat das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen, um einen für die fristlose Kündigung relevanten Sachverhalt aufzuklären. In beiden Fällen ergingen zudem Auflagenbeschlüsse zu weiteren Streitpunkten wie Annahmeverzugslohn und Auskunftsansprüchen.

Volkswagen hatte die Kündigungen unter anderem mit millionenschweren Schadensersatzklagen der Mitarbeiter nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und mit angeblichen Schmähungen von Arbeitgebervertretern begründet.

Ein neuer Verhandlungstermin ist für beide Verfahren noch nicht angesetzt. Die parallel laufenden Schadensersatzverfahren der Kläger gegen Volkswagen werden am 24. April 2026 vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Volkswagen (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Fristlose Kündigung einer Führungskraft für unwirksam erklärt, ordentliche Kündigung bleibt bestehen bis 30. September 2026.
  • Fristgerechte Kündigung wirksam wegen Weitergabe interner Informationen an nicht-offizielle Meldestelle.
  • Beweisbeschluss im zweiten Verfahren zur Klärung eines relevanten Sachverhalts erlassen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betrifft: zwei Führungskräfte der Volkswagen AG
  • Fristen: ordentliche Kündigung zum 30. September 2026, Verhandlungstermin am 24. April 2026
  • Region: Braunschweig, Niedersachsen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, da verspätet ausgesprochen
  • interne Informationen wurden an nicht-offizielle Stelle weitergegeben
  • millionenschwere Schadensersatzklagen nach Hinweisgeberschutzgesetz als Kündigungsgrund genannt

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