Bundestag beschließt Tariftreuegesetz

26. Februar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Berlin: Tariftreuegesetz beschlossen

() – Der Bundestag hat das umstrittene Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Es wurde am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen. Die AfD stimmte dagegen und die Linke enthielt sich.

Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Konkret soll es für die Vergabe in den Bereichen Bau und Dienstleistungen gelten. Ausnahmen sind „verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge“. Lieferaufträge wurden im Gesetzgebungsverfahren komplett aus dem Entwurf gestrichen.

Bei Wirtschaftsverbänden ist das Gesetz umstritten. So beklagte etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dass es zu neuer Bürokratie führe. Zudem spricht der Verband von einem „gefährlichen Eingriff in die Tarifautonomie“. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall bezeichnete das Gesetz derweil als „völlig unpraktikabel“. Vonseiten der Linken wurden wiederum die Ausnahmeregelungen scharf kritisiert.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundestagssitzung am 26.02.2026

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  • Bundestag hat das Tariftreuegesetz mit Mehrheit beschlossen.
  • Ausnahmen für verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge.
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Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind öffentliche Aufträge des Bundes im Bereich Bau und Dienstleistungen
  • Regionen: Bundesebene
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  • Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
  • Ausnahmen für verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge

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