Berlin verabschiedet erstes Landesgesetz zum Schutz von Kleingärten

26. Februar 2026

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Kleingartenschutzgesetz Berlin verabschiedet

() – Berlin hat ein eigenes Kleingartengesetz beschlossen, um landeseigene Anlagen dauerhaft zu schützen. Damit will das Land als erstes Bundesland die rund 56.280 Parzellen auf insgesamt 2.283 Hektar vor einer Flächenreduzierung bewahren, wie die SPD-Fraktion am Donnerstag mitteilte.

Eine Umwidmung von Flächen ist künftig nur in klar definierten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.

Zu den Ausnahmen zählen die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit Wohnraum und sozialer Infrastruktur. Für jeden Fall muss zeitgleich eine Ersatzfläche in gleicher Größe und im selben Einzugsbereich bereitgestellt werden.

Die Fraktion verwies auf die Bedeutung der Gärten als ökologisch wertvolle Flächen, Kaltluftschneisen und soziale Treffpunkte in der Großstadt.

Fraktionschef Raed Saleh erklärte, mit dem Gesetz schaffe man „langfristige Sicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner“. Die umweltpolitische Sprecherin Linda Vierecke verwies darauf, dass seit 1990 bereits etwa ein Drittel der Kleingartenflächen in Berlin verschwunden sei.

Der Schutz der Flächen sei ein Gewinn für die Lebensqualität und die biologische Vielfalt in der Stadt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Raed Saleh (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Berlin hat ein eigenes Kleingartengesetz beschlossen, um landeseigene Anlagen zu schützen.
  • Umwidmung von Flächen nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.
  • Bei Umwidmung muss eine Ersatzfläche in gleicher Größe bereitgestellt werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Berlin
  • schützt 56.280 Parzellen auf 2.283 Hektar
  • Umwidmung nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses, Ersatzfläche erforderlich

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Schutz der Kleingärten vor Flächenreduzierung
  • Erhalt ökologisch wertvoller Flächen und sozialer Treffpunkte
  • Langfristige Sicherheit für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Eigener Kleingartengesetz zum Schutz landeseigener Anlagen beschlossen
  • Umwidmung von Flächen nur in definierten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses
  • Bereitstellung von Ersatzflächen im gleichen Umfang und Einzugsbereich erforderlich

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