EKD kritisiert geplante GEAS-Reform scharf

27. Februar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Kritik an Asylreform in Deutschland

() – Vor der Abstimmung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) übt die Evangelische Kirche in (EKD) scharfe Kritik an den Plänen von Union und SPD.

Der Beauftragte der EKD für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein, sagte der „Rheinischen Post“: „Maßstab jeder Entscheidung ist die Würde der Schutzsuchenden. Die biblische Tradition erzählt von einem Gott, der an der Seite derer steht, die aus Not fliehen müssen, und sie in eine neue Zukunft begleitet.“

Dementsprechend bewertet die EKD die geplante Reform als zu drastisch. „Die geplanten Regelungen greifen tief in das Leben von Geflüchteten ein“, sagte Stäblein. „Wenn sogar Familien und Kinder in speziellen Einrichtungen mit starken Einschränkungen leben oder gar in Haft genommen werden sollten, widerspricht das unserem christlichen Menschenbild und dem Gebot der Humanität.“ Er fuhr fort: „Artikel 1 unseres Grundgesetzes gilt für alle gleich: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch ist Gottes Ebenbild.“

Gleichzeitig sprach er sich für die Pläne von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) aus, dass Asylsuchende in Zukunft eine Arbeitserlaubnis nach drei Monaten erhalten sollen, anstatt wie bisher nach sechs Monaten. Stäblein sagte der Zeitung: „Es ist richtig, dass Asylsuchende künftig früher arbeiten dürfen, ich begrüße die Entscheidung. Nun kommt es darauf an, dass es in der Praxis auch möglich wird.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlinge auf der Balkanroute (Archiv)

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  • Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
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  • Kritik an geplanter Asylreform bezüglich Lebensbedingungen und Haft
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  • Kritik an der geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • Forderung nach einer humanitären Behandlung von geflüchteten Personen, insbesondere Familien und Kindern
  • Unterstützung für schnellere Arbeitserlaubnis für Asylsuchende nach drei Monaten

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