Grüne fordern verbindliche Kulturfinanzierung in Sachsen-Anhalt
Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung
Kulturpolitik Sachsen-Anhalt unter Diskussion
Magdeburg () – Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen-Anhalt hat einen Änderungsantrag zum geplanten Kulturfördergesetz eingebracht. Sie fordert, dass künftig mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts für Kultur ausgegeben werden müssen.
Zudem soll Kultur zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt werden, um sie vor Kürzungen in Haushaltskrisen zu schützen.
Der kulturpolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Aldag, teilte mit, der aktuelle Gesetzentwurf bleibe bei der Finanzierung zu vage. ‚Kultur ist Teil unserer demokratischen Infrastruktur‘, sagte Aldag. Die Grünen wollen mit ihren Anträgen auch die Vielfalt der Kulturorte anerkennen.
So sollen Clubs und Livemusikspielstätten als Kulturorte gelten und Soziokultur eine verbindliche Förderung erhalten.
Bibliotheken sollen zu offenen ‚Dritten Orten‘ weiterentwickelt werden können, wofür auch Sonntagsöffnungen ermöglicht werden müssten. Außerdem fordern die Grünen eine verbindliche Beteiligung von Kulturschaffenden an der Ausgestaltung von Förderprogrammen.
Der Kulturausschuss des Landtags berät heute über den Gesetzentwurf.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bündnis 90/Die Grünen fordert mindestens 1,5 Prozent des Landeshaushalts für Kultur.
- Kultur soll als Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt werden, um Haushaltskürzungen zu verhindern.
- Clubs und Livemusikspielstätten sollen als Kulturorte anerkannt werden.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Zielgruppe: Kulturakteure, Kommunen, Soziokultur, Clubs, Livemusikspielstätten
- Region: Sachsen-Anhalt
- Angestrebte Frist: künftig 1,5 Prozent des Landeshaushalts für Kultur
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Sicherstellung einer stabilen Kulturfinanzierung durch Mindestanteil des Landeshaushalts
- Schutz der Kultur vor Haushaltskürzungen in Krisen durch Pflichtaufgabe der Kommunen
- Anerkennung und Förderung der Vielfalt von Kulturorten, einschließlich Clubs und Livemusikstätten
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Änderungsantrag zum Kulturfördergesetz eingebracht
- 1,5 Prozent des Landeshaushalts für Kultur festgelegt
- Kultur als Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt
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