Deutschland friert weniger russische Vermögen ein

2. März 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftliche Auswirkungen der Sanktionen in Deutschland

() – Die Summe der eingefrorenen privaten Vermögen im Zusammenhang mit dem -Krieg ist in deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 waren es noch rund 2,9 Milliarden Euro, ein Jahr zuvor noch knapp 3,3 Milliarden. 2023 lag die Summe der eingefrorenen russischen Vermögen in Deutschland sogar bei knapp 4,4 Milliarden Euro. Das geht aus einer Anfrage des innenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion der Grünen, Marcel Emmerich, an das Bundesfinanzministerium hervor, über welche die FAZ (Montagsausgabe) berichtet.

Grundlage für das Einfrieren der Vermögen ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2014, die nach der russischen Annexion der Krim erlassen worden ist. Demnach können Sanktionen gegen Personen erlassen werden, die für Handlungen verantwortlich sind, die sich gegen die territoriale Unversehrtheit und Unabhängigkeit der Ukraine richten.

Die Verordnung wurde mit den Sanktionen nach dem umfassenden russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 immer wieder aktualisiert, zuletzt im Dezember 2025. Vor dem russischen Angriffskrieg und der erheblichen Ausweitung der Sanktionen hatte die Summe der eingefrorenen russischen Vermögen auch gerade einmal bei knapp 342.000 Euro gelegen, bevor sie 2022 dramatisch anwuchs.

Das Finanzministerium bietet zwei Erklärungen für den Rückgang an. Zum einen würden die Vermögen Bewertungsschwankungen unterliegen. Entscheidender aber dürfte sein, dass immer wieder Personen von der Sanktionsliste genommen werden, weil sie erfolgreich dagegen geklagt haben. In Gerichtsurteilen der EU aus den vergangenen Jahren entstand der Eindruck, dass in Einzelfällen die Begründung für Listungen kompliziert war. Dies vor allem mit Blick auf die Frage, ob die Gelisteten tatsächlich Handlungen unterstützt haben, welche die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedroht hätten.

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„Die weitere Stärkung der Sanktionsdurchsetzung ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen“, heißt es in der Antwort des Finanzministeriums. Im Hinblick auf die Durchsetzung von Individualsanktionen erfolge daher „eine Evaluierung der 2022 mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II geschaffenen Neuregelungen“. Das Finanzministerium prüft derzeit, ob das entsprechende Gesetz zur Sanktionsdurchsetzung angepasst werden muss, um es effektiver zu gestalten.

„Sanktionen gegen russische Vermögenswerte in Deutschland sind ein zentrales wirtschaftliches Druckmittel. Wenn die eingefrorenen Vermögenswerte nun zurückgehen, ist das kein Detail, sondern ein Warnsignal“, sagte Emmerich der FAZ. Es stelle sich die Frage, ob die Bundesregierung bei der Sanktionsdurchsetzung nachlässig geworden sei. Es brauche eine konsequente Sanktionsdurchsetzung und ein härteres Vorgehen gegen die Umgehung von Sanktionen, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Euroscheine (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Summe der eingefrorenen russischen Vermögen in Deutschland sank von 3,3 Milliarden Euro (2024) auf 2,9 Milliarden Euro (2025)
  • 2023 betrug die Summe eingefrorener russischer Vermögen in Deutschland knapp 4,4 Milliarden Euro
  • Finanzministerium prüft Anpassungen der Sanktionsdurchsetzungsgesetze zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: private russische Vermögen in Deutschland
  • Stärke: Rückgang von 4,4 Mrd. Euro (2023) auf 2,9 Mrd. Euro (2025)
  • Region: Deutschland; Grundlage EU-Verordnung von 2014, aktualisiert bis Dezember 2025

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Rückgang der eingefrorenen Vermögen von 4,4 Milliarden Euro (2023) auf 2,9 Milliarden Euro (2025)
  • Personen werden von Sanktionsliste entfernt, nachdem sie dagegen geklagt haben
  • Unsicherheiten in der Begründung der Listungen und deren rechtliche Überprüfung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Evaluierung der Sanktionsdurchsetzungsgesetze I und II
  • Prüfung zur Anpassung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes
  • Stärkung der Sanktionsdurchsetzung als zentrales Anliegen der Bundesregierung

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