Sechs Kommunen in Baden-Württemberg erhalten Zusatzbezeichnungen

21. November 2025

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Kommunalpolitik in Baden-Württemberg: Neue Bezeichnungen

() – Innenminister Thomas Strobl hat sechs weiteren Städten und Gemeinden in offizielle Zusatzbezeichnungen verliehen. Damit können nun rund 130 Kommunen im Land solche charakterisierenden Beinamen führen, wie das Innenministerium am Freitag mitteilte.

Zu den neuen Zusatzbezeichnungen gehören ‚Die Ipfmessstadt‘ für Bopfingen im Ostalbkreis, ‚Bollenhutgemeinde‘ für Gutach (Schwarzwaldbahn) im Ortenaukreis und ‚Inselgemeinde‘ für Ilvesheim im Rhein-Neckar-Kreis.

Ebenfalls ausgezeichnet wurden Neuenburg am Rhein als ‚Zähringerstadt‘, Oberderdingen im Landkreis mit ‚Waldenserort‘ für den Ortsteil Großvillars sowie Tettnang am Bodensee als ‚Hopfenstadt‘.

Die Gemeinden dürfen die Bezeichnungen ab dem 1. Dezember offiziell führen. Grundlage für die Vergabe ist eine Änderung der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2020, die es Kommunen erleichtert, solche identitätsstiftenden Zusatzbezeichnungen zu beantragen.

Voraussetzung ist ein Gemeinderatsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit und die Genehmigung durch das Innenministerium.

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Sechs weitere Städte in Baden-Württemberg erhielten offiziell Zusatzbezeichnungen
  • Neue Bezeichnungen umfassen 'Die Ipfmessstadt', 'Bollenhutgemeinde', 'Inselgemeinde', 'Zähringerstadt', 'Waldenserort' und 'Hopfenstadt'
  • Zusatzbezeichnungen dürfen ab 1. Dezember geführt werden

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind sechs Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
  • Rund 130 Kommunen können solche Bezeichnungen führen
  • Offizielle Nutzung ab 1. Dezember 2023 nach Genehmigung und Gemeinderatsbeschluss

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Vergabe offizieller Zusatzbezeichnungen zur Stärkung der kommunalen Identität
  • Änderung der Gemeindeordnung aus 2020 erleichtert Antragstellung
  • Notwendige Gemeinderatsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit für die Vergabe

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Vergabe von Zusatzbezeichnungen an sechs Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
  • Ab 1. Dezember dürfen die Gemeinden die Bezeichnungen offiziell führen
  • Grundlage ist eine Änderung der Gemeindeordnung aus 2020 mit erleichtertem Antragsverfahren
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH