Bundesrat stimmt für niedersächsischen Vorstoß gegen heimliche Nacktaufnahmen

6. März 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Veränderungen im Strafrecht Niedersachsen

() – Der Bundesrat hat auf Initiative Niedersachsens den Weg für eine Verschärfung des Strafrechts bei heimlichen, sexuell motivierten Bildaufnahmen freigegeben. Das teilte die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann mit.

Die Länderkammer beschloss einen entsprechenden Entschließungsantrag, der eine Änderung des Strafgesetzbuchs anstoßen soll, um bestehende Lücken zu schließen.

Bisher sind heimliche Aufnahmen unbekleideter Personen nur strafbar, wenn sie in einer Wohnung oder einem besonders geschützten Raum angefertigt werden. Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Saunen oder Sammelumkleiden waren davon oft nicht erfasst.

Die Initiative will auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren intimer Körperteile durch Kleidung hindurch unter Strafe stellen. Als Beispiele nannte das Ministerium Fälle aus und , die mangels Strafbarkeit eingestellt werden mussten.

„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre ein“, sagte Wahlmann.

Der Vorstoß sei ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, vor allem von Frauen. Mit dem Beschluss des Bundesrates liegt der Ball nun beim Bundestag, der das Strafgesetzbuch entsprechend ändern muss.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Frauen, besonders in öffentlichen Bereichen wie Saunen und Sammelumkleiden
  • Geplante Änderung: Strafbarkeit heimlicher Aufnahmen, Frist liegt beim Bundestag zur gesetzgeberischen Umsetzung
  • Beispiele: Fälle aus Leipzig und Köln, die mangels Strafbarkeit eingestellt wurden

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Lücken im bestehenden Strafrecht bezüglich heimlicher Bildaufnahmen in öffentlichen Bereichen
  • Anstieg illegaler Aufnahmen in z.B. Saunen oder Umkleiden
  • Bedarf an stärkerem Schutz der Intimsphäre und sexuellen Selbstbestimmung, insbesondere für Frauen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verschärfung des Strafrechts bei heimlichen, sexuell motivierten Bildaufnahmen beschlossen
  • Änderung des Strafgesetzbuchs zur Schließung bestehender Lücken angestoßen, insbesondere für Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen
  • Unbefugtes Filmen oder Fotografieren intimer Körperteile durch Kleidung hindurch soll strafbar werden

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