Geflügelpest in Putenbetrieb im Landkreis Elbe-Elster festgestellt

9. März 2026

Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Landwirtschaft: Geflügelpest im Landkreis Elbe-Elster

Landkreis Elbe-Elster () – Im Landkreis Elbe-Elster ist bei einem Putenmastbetrieb mit rund 4.800 Tieren die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Es handelt sich um den 20. Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand in seit dem vergangenen Herbst, wie das zuständige Ministerium am Montag mitteilte.

In dem Betrieb waren zuvor erhöhte Tierverluste aufgetreten.

Das Veterinäramt des Landkreises sperrte den Bestand sofort und entnahm Proben. Das Landeslabor -Brandenburg wies das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nach, was das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigte.

Der Landkreis ordnet nun per Tierseuchenallgemeinverfügung die tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie Schutzzonen an.

Um den Betrieb werden eine Schutzzone von mindestens drei und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Das Ministerium appelliert an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und bei unklaren Krankheitsfällen sofort die Veterinärämter zu informieren.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hühner (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 4.800 Puten betroffen
  • Region: Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg
    1. Ausbruch seit Herbst, Schutzzone von mindestens 3 km und Überwachungszone von mindestens 10 km

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Geflügelpest bei Putenmastbetrieb festgestellt
    1. Ausbruch in Brandenburg seit Herbst
  • Erhöhte Tierverluste im Betrieb als Auslöser

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Sperrung des Bestands und Entnahme von Proben durch das Veterinäramt
  • Tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie Einrichtung von Schutzzonen
  • Appell an Geflügelhalter zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und Meldung unklarer Krankheitsfälle

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