OLG Oldenburg: Reitsand war mangelhaft und nicht nutzbar

11. März 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung zu Mängeln im Bauwesen

() – Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden, dass ein gelieferter Reitsand für eine Reitanlage mangelhaft war. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass der Sand für die vorgesehene Nutzung ungeeignet gewesen sei, da es an der notwendigen Tritt- und Rutschfestigkeit gefehlt habe.

Die Klägerin hatte den kompletten Austausch des Bodens veranlasst und die Kosten von 17.000 Euro erstattet verlangt.

Die Klägerin, die eine Reitanlage betreibt, hatte im Jahr 2020 eine spezialisierte Firma mit der Lieferung und dem Einbau eines Reitsandbodens beauftragt. Der gelieferte Sand erwies sich jedoch als zu tief, wurde bei Wasserzugabe seifig und wies laut Klägerin keinerlei Scherfestigkeit auf.

Zudem enthielt er nach ihrer Aussage Mikroplastik. Das Landgericht hatte in erster Instanz bereits festgestellt, dass der Sand von Anfang an mangelhaft war, konnte die Mikroplastik-Behauptung jedoch nicht zweifelsfrei bestätigen.

In der Berufung vor dem 9. Zivilsenat des OLG Oldenburg ließ das Gericht auch ein von der beklagten Firma eingebrachtes Gutachten nicht gelten, das den Sand als ‚vielleicht mit kleinen Einschränkungen – durchaus nutzbar‘ bezeichnete. ‚Kleinere Einschränkungen‘ bedeuteten eben nicht ohne Einschränkungen, so das Gericht.

Die Trittfestigkeit sei für die sichere Nutzung der Reithalle essenziell. Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 ist nun rechtskräftig.

Siehe auch:  Wetterbericht für Nordrhein-Westfalen (17.01.2026)

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Oberlandesgericht Oldenburg entscheidet, dass gelieferter Reitsand mangelhaft ist.
  • Klägerin erhält Anspruch auf Erstattung der Kosten für den kompletten Austausch des Bodens in Höhe von 17.000 Euro.
  • Urteil wird rechtskräftig am 16. Oktober 2025.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Betreiber von Reitanlagen
  • ungenügende Tritt- und Rutschfestigkeit des Reitsands
  • Kosten von 17.000 Euro für Bodenaustausch
  • Urteil rechtskräftig seit 16. Oktober 2025
  • Mikroplastik-Vorwurf nicht zweifelsfrei bestätigt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • gelieferter Reitsand war mangelhaft und ungeeignet für die vorgesehene Nutzung
  • fehlende Tritt- und Rutschfestigkeit des Sands
  • Präsenz von Mikroplastik im Sand (unbestätigt)

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Oberlandesgericht Oldenburg entscheidet, dass gelieferter Reitsand mangelhaft ist.
  • Gericht bestätigt, dass Trittfestigkeit für Reitanlage essenziell ist.
  • Klägerin erhält Kosten für Bodenwechsel in Höhe von 17.000 Euro erstattet.

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