EuGH kippt Trassenpreisbremse – Bayern fürchtet Zugausfälle

19. März 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Verkehrspolitik in Bayern und EU-Recht

() – Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr gekippt, weil sie gegen EU-Recht verstößt. Das bayerische Verkehrsministerium warnt deshalb vor jährlichen Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich für und drohenden massiven Angebotskürzungen im Nahverkehr, sollte der Bund die Länder nicht finanziell entschädigen.

Konkret geht es um die Genehmigung der Trassenpreise für 2025. Die Bundesnetzagentur hatte die Erhöhung auf 0,6 Prozent begrenzt, während die DB InfraGO AG 3 Prozent forderte und klagte.

Das Verwaltungsgericht legte den Fall dem EuGH vor, der nun gegen die deutsche Regelung entschieden hat. Das Kölner Gericht muss nun endgültig über den Antrag der Bahninfrastrukturtochter entscheiden.

Landesverkehrsminister Christian Bernreiter kündigte an, das Thema mit hoher Priorität auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz in Lindau zu behandeln.

Er forderte den Bund auf, zusätzliche Regionalisierungsmittel bereitzustellen, um die Mehrkosten auszugleichen. Zudem müsse das deutsche Trassenpreisregime grundlegend reformiert werden, um die Schiene nachhaltig zu stärken.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Europäischer Gerichtshof (Archiv)

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  • EuGH hat deutsche Trassenpreisbremse für Schienenpersonennahverkehr gekippt.
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  • Bayerisches Verkehrsministerium warnt vor jährlichen Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich und Angebotenkürzungen im Nahverkehr.
  • Landesverkehrsminister Christian Bernreiter behandelt das Thema prioritär auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz.
  • Bund soll zusätzliche Regionalisierungsmittel bereitstellen und das Trassenpreisregime reformieren.

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