Neues Gesetz soll Sonntagsöffnung für Kleinstsupermärkte im ländlichen Raum ermöglichen

15. April 2026

Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftliche Neuerungen in Schleswig-Holstein

() – Der Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages hat sich für ein neues Ladenöffnungszeitengesetz ausgesprochen, das insbesondere den ländlichen Raum stärken soll. Das teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Hein, mit.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern und einer Verkaufsfläche von maximal 350 Quadratmetern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

Diese Ausnahme diene der ortsnahen Versorgung der Bevölkerung in Regionen, wo es oft keine klassischen Supermärkte gebe, so Hein. Die engen Grenzen bei Einwohnerzahl und Fläche seien notwendig, um das verfassungsrechtlich geforderte Regel-Ausnahmeverhältnis zum Schutz der Sonn- und Feiertage zu wahren.

Das Bundesverfassungsgericht erlaube solche Ausnahmen nur sehr restriktiv, um gleich- oder höherrangige Rechtsgüter wie die Nahversorgung zu gewährleisten.

Das Gesetz, über das das Plenum des Landtages im Mai noch abschließend beschließen muss, soll erstmals eine rechtssichere Grundlage für die Sonntagsöffnung schaffen. Davon könnten nach Angaben Heins derzeit rund 20 personallose Supermärkte in profitieren.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Käse im Supermarkt (Archiv)

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  • Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen
  • Regelung betrifft Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern und Verkaufsfläche von maximal 350 Quadratmetern

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  • betroffene Zielgruppe: Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern
  • betroffene Region: ländlicher Raum in Schleswig-Holstein
  • aktuelle Anzahl personalloser Supermärkte: rund 20

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