Innenministerium nutzte Haber-Verfahren im vergangenen Jahr 51 Mal

16. April 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Innenpolitik: Verfahren zur Fördermittelprüfung in Berlin

() – Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) hat im vergangenen Jahr 51 Mal das sogenannte Haber-Verfahren angewandt. Das teilte eine Ministeriumssprecherin der „taz“ (Freitagsausgabe) mit.

Mit dem Verfahren werden Projekte oder Einzelpersonen über eine Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft, bevor diese staatliche Fördergelder erhalten. Welches Ergebnis die 51 Prüfungen erbrachten, ließ das Ministerium offen.

Mit den 51 Prüffällen liegt das Bundesinnenministerium derzeit an der Spitze aller Ministerien bei der Anwendung des Verfahrens. Die „taz“ hatte bei allen Ministerien angefragt, wie oft dort zuletzt das Verfahren eingesetzt wurde. Das Kulturstaatsministerium hatte neben den für den Buchhandlungspreis nominierten Buchläden demnach nur noch einen weiteren Fall, über den aus Gründen des Geheimschutzes keine Auskunft erteilt wurde. Das Forschungsministerium sprach von „seltenen Fällen“ in den vergangenen Jahren.

Im Familienministerium und im Entwicklungsministerium hieß es, geförderte Projekte seien zuletzt nur in der ersten Stufe des Verfahrens geprüft worden: über einen Abgleich mit den öffentlichen Verfassungsschutzberichten. Andere Ministerien erklärten, das Verfahren zuletzt nicht angewandt zu haben.

Das Bundesinnenministerium hatte über Wochen keine Antwort auf eine Anfrage gegeben, wie viele Haber-Verfahren dort zuletzt angewandt wurden. Clara Bünger, Vizevorsitzende der Linken-Fraktion im Bundestag, sagte der Zeitung, dass auch eine entsprechende Parlamentsanfrage von ihr vom 12. März ebenfalls bis heute nicht beantwortet sei. „Offenbar soll vertuscht werden, wie tief der Verfassungsschutz inzwischen in Förderentscheidungen und Preisvergaben eingreift“, sagte Bünger der Zeitung. „Das ist ein Angriff auf die parlamentarische Kontrolle und ein weiterer Beleg dafür, dass das Haber-Verfahren abgeschafft werden muss.“ Man werde die „Geheimniskrämerei nicht hinnehmen“.

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Das Verfahren war in den öffentlichen Fokus geraten, nachdem im März bekannt wurde, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) drei Buchläden über das Haber-Verfahren beim Bundesamt für Verfassungsschutz überprüfen und sie danach von der Preisträgerliste des Buchhandlungspreises streichen ließ. Das Verfahren basiert auf einem Erlass des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2017. Ziel ist es, die Vergabe von staatlichen Fördergeldern an Extremisten zu verhindern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesinnenministerium hat 2022 51 Mal das Haber-Verfahren angewandt.
  • Das Ministerium führt mit diesen Fällen die Anwendung des Verfahrens unter allen Ministerien an.
  • Kritik von Clara Bünger bezüglich mangelnder Transparenz und parlamentarischer Kontrolle.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Projekte oder Einzelpersonen, die staatliche Fördergelder erhalten möchten
  • Regionen: Bundesrepublik Deutschland
  • Zahlen: 51 Anwendungen des Haber-Verfahrens im vergangenen Jahr, seit 2017 eingeführt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Überprüfung von Projekten und Einzelpersonen vor der Vergabe von Fördergeldern
  • Sicherstellung, dass keine extremistischen Inhalte gefördert werden
  • Politische Kritik und Forderung nach Abschaffung des Verfahrens aufgrund mangelnder Transparenz

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Anwendung des Haber-Verfahrens zur Überprüfung von Projekten und Einzelpersonen vor der Vergabe staatlicher Fördergelder
  • Bundesinnenministerium hat insgesamt 51 Prüfungen durchgeführt, was die Spitzenposition unter den Ministerien einnimmt
  • Kritik an der Intransparenz und Forderung nach Abschaffung des Verfahrens durch die Linken-Fraktion im Bundestag
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