Verfassungsschutz überprüfte 400 Organisationen und Einzelpersonen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Kontroversen in Köln 2025
Köln () – Der Verfassungsschutz hat im Jahr 2025 im Auftrag der Bundesregierung fast 400 Organisationen und Einzelpersonen überprüft, die öffentliche Fördermittel beantragt haben oder im Rahmen von Programmen oder Preisvergaben des Bundes gefördert wurden. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagausgaben) berichten.
Demnach wurden im vergangenen Jahr 218 Organisationen und 178 Personen nach dem sogenannten „Haber-Verfahren“ überprüft. Solche Überprüfungen waren zuletzt in die Kritik geraten, weil Kulturstaatsminister Wolfram Weimer drei Buchhandlungen nach einer solchen Abfrage beim Verfassungsschutz vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen hatte.
Nach den Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Jahr 2025 in zehn Fällen bei Personen und in 34 Fällen bei Organisationen „das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ übermittelt. Diese Übermittlung erfolgt über das BMI an das jeweils anfragende Ministerium. Anschließend gibt es die Möglichkeit, weitere Details zu erfragen. In Insgesamt 38 Fällen habe das BfV Informationen übermittelt, die über das bloße Vorhandensein „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ hinausgehen.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, kritisierte die Überprüfungen. „Das Innenministerium führt einen verdeckten Feldzug gegen die Zivilgesellschaft“, sagte Bünger den Zeitungen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) missbrauche den Verfassungsschutz „als staatliche Prüfstelle für unliebsame Gesinnungen“, kritisierte sie. „Diese Praxis der Hinterzimmer-Checks muss sofort enden. Wir brauchen Transparenz statt staatlichem Misstrauen gegen alle, die die Demokratie verteidigen.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 2025 überprüfte der Verfassungsschutz fast 400 Organisationen und Einzelpersonen auf Antrag der Bundesregierung.
- 218 Organisationen und 178 Personen wurden im Jahr 2024 nach dem "Haber-Verfahren" überprüft.
- In 38 Fällen übermittelte das BfV relevante Informationen über verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
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- Kritik an der Verwendung des Verfassungsschutzes zur Überprüfung von Zivilgesellschaft
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- Überprüfung von fast 400 Organisationen und Einzelpersonen auf Antrag der Bundesregierung
- Weitergabe von verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen an anfragende Ministerien
- Kritik an den Überprüfungen durch die Linksfraktion und Forderung nach mehr Transparenz
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