Kriminalbeamte begrüßen geplante Speicherung von IP-Adressen

22. Dezember 2025

Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Debatte über Datenspeicherung in Deutschland

() – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern ausdrücklich begrüßt. Das teilte der Verband mit.

Aus Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis sei die geplante Regelung überfällig und ein notwendiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum wiederherzustellen.

‚Nach acht Jahren faktischer Aussetzung der deutschen Regelungen zu Mindestspeicherfristen können Ermittlungsbehörden nun erstmals wieder berechtigte Hoffnung haben, wesentlich mehr Straftaten aufklären zu können, bei denen die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz ist‘, erklärte Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK. Gerade bei Delikten wie Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Cyberbetrug oder Hasskriminalität seien diese Daten oft der einzige Weg, um Tatverdächtige identifizieren zu können.

Der BDK betonte, dass es bei dem Entwurf nicht um die Überwachung von Kommunikationsinhalten gehe, sondern ausschließlich um die Speicherung von IP-Adresse, Portnummer und Zeitstempel zur technischen Zuordnung eines Internetanschlusses. Die geplante Regelung unterscheide sich damit grundlegend von der früheren Vorratsdatenspeicherung.

Der Verband forderte den Gesetzgeber auf, das parlamentarische Verfahren zügig voranzubringen.

Siehe auch:  Polizei begleitete Demonstration in Bremerhaven
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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • BDK begrüßt Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern.
  • Regelung soll Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum wiederherstellen.
  • Gesetzgeber wird aufgefordert, das parlamentarische Verfahren zügig voranzubringen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Ermittlungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden in Deutschland
  • Geplante Speicherung von IP-Adressen und Portnummern für drei Monate
  • Zielgruppen sind besonders Opfer von Delikten wie sexualisierte Gewalt, Cyberbetrug und Hasskriminalität

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Überfällige Regelung zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden
  • Hoffnung auf höhere Aufklärungsraten bei Straftaten, insbesondere bei digitalen Delikten
  • Fokus auf technische Zuordnung von Internetanschlüssen, nicht auf Überwachung von Kommunikationsinhalten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern begrüßt
  • Ermittlungsbehörden sollen bei der Aufklärung von Straftaten unterstützt werden
  • Forderung nach zügigem parlamentarischem Verfahren
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH