Alkoholkonsumverbot im Frankfurter Hauptbahnhof
Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Maßnahmen am Frankfurter Hauptbahnhof
Frankfurt () – Die Deutsche Bahn hat ein Alkohol-Konsum-Verbot am Frankfurter Hauptbahnhof eingeführt. Das Verbot gilt ab dem 1. Mai und untersagt das Trinken von Alkohol sowie das Mitführen alkoholischer Getränke, die für den Konsum im Bahnhof vorgesehen sind.
Dies teilte die Deutsche Bahn mit.
In Geschäften und Gastronomiebetrieben im Bahnhof, in denen Alkohol verkauft wird, bleibt der Konsum jedoch erlaubt. Auch Alkohol in fest verschlossenen Behältern, der nicht für den sofortigen Verzehr gedacht ist, ist von dem Verbot ausgenommen.
Die Maßnahme soll dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Reisenden und Besucher zu erhöhen.
Das Verbot umfasst das gesamte Bahnhofsgelände, einschließlich der Zuwege und Bahnsteige. Die Deutsche Bahn wird das Verbot zunächst mit einer Informationsphase umsetzen, in der Mitarbeitende über die neue Regelung aufklären.
Bei Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Die Deutsche Bahn plant, das Modellprojekt regelmäßig auszuwerten, um die Auswirkungen des Verbots zu überprüfen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Frankfurt / Main – Hauptbahnhof (Archiv) |
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