Berufung in Impfschadensverfahren vor dem OLG Hamm erfolgreich
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtsprechung zu Impfnebenwirkungen in Hamm
Hamm () – Das Oberlandesgericht Hamm hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts in einem Verfahren um behauptete Gesundheitsschäden nach einer Corona-Schutzimpfung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der Kläger macht geltend, nach einer Impfung mit dem Präparat der beklagten Herstellerin unter Post-Covid-Symptomen zu leiden.
Er verlangt unter anderem Auskunft über Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, da der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen nicht hinreichend dargelegt habe.
Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts sah dies nun anders.
Nach seiner Auffassung genügt es für einen Auskunftsanspruch nach dem Arzneimittelgesetz, wenn die vorgetragenen Tatsachen die Ursächlichkeit des Arzneimittels für den Schaden plausibel erscheinen lassen. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit sei nicht erforderlich.
Der Vortrag des Klägers gehe über einen bloßen unbestimmten Verdacht hinaus, sodass der Fall nun erneut vor dem Landgericht verhandelt werden muss.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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