Verurteilung wegen Mordes an Psychologin in Offenburg rechtskräftig

19. Mai 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Mordfall in Offenburg bestätigt

() – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an einer Psychologin in Offenburg bestätigt. Das teilte der BGH am Dienstag mit.

Der Angeklagte war vom Landgericht Offenburg wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fühlte sich der Angeklagte während einer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik im Jahr 2021 von der Psychologin, die später sein Opfer wurde, nicht sachgerecht behandelt. Er fasste den Entschluss, sie für ihr Verhalten während der Therapie zu bestrafen und zu töten.

Der Mann spürte ihren Arbeitsplatz in Offenburg auf, machte sich mit ihrem Tagesablauf und den äußeren Gegebenheiten ihrer Arbeitsstelle vertraut. Am 11. Februar 2025 lauerte er ihr am Hinterausgang der Praxis auf und tötete sie mit zahlreichen Messerstichen.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revision des Angeklagten, die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützt war.

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Die Nachprüfung des Urteils ergab keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil, womit das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (Beschluss vom 30. April 2026 – 1 StR 592/25).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

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  • Zeitraum: Mord am 11. Februar 2025; Urteil rechtskräftig seit 30. April 2026

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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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