IS-Rückkehrerin zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Verurteilung wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf
Düsseldorf () – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die 32-jährige Deutsche und Marokkanerin Oumaima I. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Nach Überzeugung des 6. Strafsenats radikalisierte sich die Angeklagte bereits in Deutschland und reiste im Januar 2015 gemeinsam mit ihrem Ehemann nach Syrien.
Dort schloss sich das Paar der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) an. Bis November 2018 beteiligte sich die Frau auf vielfältige Weise für den IS, unter anderem durch Haushaltsführung in Frauenhäusern und die Heirat zweier weiterer IS-Mitglieder nach dem Tod ihres ersten Ehemannes.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten der Angeklagten ihre fehlende Vorstrafenbelastung, die lange zurückliegenden Taten sowie ihre besondere Haftempfindlichkeit als alleinerziehende Mutter zweier Töchter im Grundschulalter.
Zu ihren Lasten wertete der Senat die Beteiligung an einer besonders gefährlichen Vereinigung über einen Zeitraum von fast vier Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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- Betroffen: Oumaima I., 32 Jahre alt, Deutsche und Marokkanerin
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