23-Jähriger wegen IS-Kontakten zu Bewährungsstrafe verurteilt
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtsprechung zu Terrorismus in Düsseldorf
Düsseldorf () – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 23-jährigen Syrer wegen versuchter mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der Angeklagte Mamdouh A. hatte über den Messenger-Dienst Telegram mit einem mutmaßlichen Mitglied des Islamischen Staates (IS) kommuniziert und den sogenannten Treueeid auf den Anführer der Organisation geleistet.
Ziel war nach Überzeugung des Gerichts die Aufnahme in den IS. Allerdings konnte weder eine tatsächliche Eingliederung in die Organisation noch die Identität des Chatpartners als IS-Mitglied zweifelsfrei festgestellt werden, sodass es bei einer Versuchsstrafbarkeit blieb.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und nicht dschihadistisch radikalisiert ist. Es habe sich um eine kurze, abgeschlossene Episode gehandelt, die anderweitig motiviert gewesen sei.
Zudem hatte der 23-Jährige bereits rund neun Monate Untersuchungshaft verbüßt. Das Urteil ist rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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