Brandenburg und Berlin beschließen Reform des RBB

2. Juni 2026

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Medienpolitik in Berlin und Brandenburg

() – Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag den Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des RBB-Staatsvertrages beschlossen. Parallel dazu hat auch der Berliner Senat den Entwurf verabschiedet, wie der Sprecher der Staatskanzlei, Michael Schlick, mitteilte.

Mit der Novelle sollen die gemeinsame Rundfunk- und Medienpolitik beider Länder zeitgemäß weiterentwickelt werden, hieß es.

Der Änderungsstaatsvertrag greift die medienstaatsvertraglichen Entwicklungen seit der Neufassung des RBB-Staatsvertrages im Jahr 2023 auf und setzt medienpolitische Ziele der Landesregierungen um. Konkret wird der Auftrag des RBB präzisiert: Künftig soll der Sender eine angemessene Berichterstattung über die Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in und sicherstellen.

Zudem soll die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen verstärkt werden, um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden.

Der Staatsvertrag trägt auch dem vom RBB eingeleiteten Konsolidierungskurs Rechnung. Vorgesehen sind weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vor allem bei den Vergütungsstrukturen.

Im Hörfunk wird die Zahl der gesetzlich beauftragten Angebote auf sechs reduziert, während weitergehende Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten ermöglicht werden. Auch die Zusammenarbeit mit privaten Rundfunkveranstaltern soll intensiviert werden, um die regionale Vielfalt zu fördern.

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Nach Unterzeichnung durch die Regierungschefs soll das Ratifikationsverfahren in den Landesparlamenten eingeleitet werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des RBB-Staatsvertrages beschlossen.
  • RBB soll angemessene Berichterstattung über Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente sicherstellen.
  • Zahl der gesetzlich beauftragten Hörfunkangebote wird auf sechs reduziert.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: RBB, Bundesländer Brandenburg und Berlin
  • Ziele: Angemessene Berichterstattung, verstärkte Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen
  • Fristen: Ratifikationsverfahren in den Landesparlamenten nach Unterzeichnung durch Regierungschefs

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Weiterentwicklung der gemeinsamen Rundfunk- und Medienpolitik von Brandenburg und Berlin
  • Präzisierung des RBB-Auftrags zur Berichterstattung über Parlamentsitzungen
  • Stärkung der Kooperation mit Bildungs- und Kultureinrichtungen zur Erfüllung des Bildungsauftrags

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des RBB-Staatsvertrages beschlossen
  • Präzisierung des Auftrags des RBB für angemessene Berichterstattung über Plenar- und Ausschusssitzungen
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie privaten Rundfunkveranstaltern
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH