BGH: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Betriebssitz zurück
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtsprechung zu Mietwagen in Karlsruhe
Karlsruhe () – Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern müssen im Gegensatz zu Taxis nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Taxigenossenschaft aus Köln gegen ein Unternehmen geklagt, welches über den Dienst Uber X Mietwagenfahrten anbietet. Ein Fahrzeug eines Subunternehmers der Beklagten hatte nach einer Fahrt nicht unverzüglich zum Betriebssitz zurückgekehrt, was die Klägerin als wettbewerbswidrig ansah. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln hatten der Klage stattgegeben, und der BGH bestätigte diese Entscheidungen.
Der BGH sah keinen Anlass, die Rückkehrpflicht verfassungsrechtlich zu überprüfen. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sei nicht erforderlich, da die Rückkehrpflicht keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit darstelle, so die Karlsruher Richter. Auch die Niederlassungsfreiheit aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sei nicht betroffen, da der Sachverhalt keinen grenzüberschreitenden Bezug aufweise (Urteil vom 3. Juni 2026 – I ZR 123/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Uber-Taxi (Archiv) |
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