Geflügelpest in Ostholstein nachgewiesen
Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung
Landwirtschaftliche Gesundheit in Ostholstein
Kiel () – In einer gewerblichen Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein ist die Geflügelpest amtlich bestätigt worden. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) am Freitag mit.
Das Friedrich-Loeffler-Institut wies am 3. Dezember das Virus des Subtyps H5N1 nach. Die Tiere wurden tierschutzgerecht getötet und entsorgt.
Rund um den betroffenen Betrieb richtet der Kreis Ostholstein eine Sperrzone ein.
Sie besteht aus einer mindestens drei Kilometer großen Schutzzone und einer mindestens zehn Kilometer großen Überwachungszone. In diesen Gebieten gelten strenge Auflagen wie ein Aufstallungsgebot und ein Verbot, lebendes Geflügel zu verbringen.
Das Ministerium ruft alle Geflügelhalter im Land auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Dazu zählen die Desinfektion von Händen und Schuhen, die Nutzung betriebseigener Schutzkleidung und der Schutz von Futter vor Wildvögeln. Es handelt sich um den 14. Ausbruch in einer Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein in diesem Herbst.
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Geflügelpest in gewerblicher Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein bestätigt
- Sperrzone mit mindestens drei Kilometer Schutzzone und zehn Kilometer Überwachungszone eingerichtet
- Strenge Auflagen wie Aufstallungsgebot und Verbot des Verbringens von lebendem Geflügel müssen eingehalten werden
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene Zielgruppe: Geflügelhalter im Kreis Ostholstein
- Region: Ostholstein, Schleswig-Holstein
- Maßnahmen: Sperrzone (3 km Schutzzone, 10 km Überwachungszone), 14. Ausbruch in dieser Region seit Herbst
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Geflügelpest im Kreis Ostholstein bestätigt
- Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen
- Strenge Auflagen in Sperrzonen zur Eindämmung der Krankheit
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Einrichtung einer Sperrzone rund um den betroffenen Betrieb
- Strenge Auflagen wie Aufstallungsgebot und Verbot von lebendem Geflügelverkehr
- Aufruf an Geflügelhalter, Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten
