Schwerer Unfall mit Böller in Lingen

8. Dezember 2025

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Gefahren von Feuerwerkskörpern in Lingen

Lingen () – In Lingen hat ein Jugendlicher bei einer Geburtstagsfeier schwerste Verletzungen erlitten, nachdem ein Böller in seiner Hand explodiert ist. Das teilte die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim am Montag mit.

Der 17-Jährige zündete den Feuerwerkskörper am Samstagabend auf einem Gehweg in der Straße „Am Tankfeld“.

Der Unfall ereignete sich gegen 23:45 Uhr. Durch die Explosion erlitt der Jugendliche irreparable Verletzungen an seiner rechten Hand, eine Lebensgefahr bestand jedoch nicht.

Ein weiterer 17-Jähriger wurde leicht an einer Hand verletzt.

Die Polizei warnt eindringlich vor dem unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik, der zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Eltern, Erziehungsberechtigte und Veranstalter werden aufgefordert, Kinder und Jugendliche über die Gefahren aufzuklären und nur zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 unter sicheren Bedingungen zu verwenden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeiauto mit Blaulicht bei Nacht (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • 17-Jähriger erlitt irreparable Handverletzungen durch einen explodierten Böller
  • Unfall ereignete sich am Samstagabend auf einem Gehweg
  • Polizei warnt vor unsachgemäßem Umgang mit Pyrotechnik

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Jugendliche, insbesondere 17-Jährige
  • schwerste Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Böllern
  • Region: Lingen, Zeitpunkt: Samstagabend, 23:45 Uhr

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik
  • Explosion eines Böllers in der Hand
  • mangelnde Aufklärung über Gefahren von Feuerwerkskörpern

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Polizei warnt vor unsachgemäßem Umgang mit Pyrotechnik
  • Eltern und Erziehungsberechtigte sollen über Gefahren aufklären
  • Verwendung nur zugelassener Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 unter sicheren Bedingungen empfohlen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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