Bundesrechnungshof kritisiert Jobcenter wegen Sprachkursregelung

10. Dezember 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Integration und Sprachkurse in Bonn

() – Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Jobcenter nach einer Anweisung der Bundesagentur für Arbeit Bürgergeldbezieher ohne ausreichende Deutschkenntnisse mit Kindern unter drei Jahren nicht zu Sprach- und Integrationskursen verpflichten – obwohl dies im Aufenthaltsrecht vorgesehen ist.

Das geht aus den „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ hervor, über die das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. Freiwillig würden nur wenige teilnehmen. Damit „verlieren viele Familien wertvolle Jahre insbesondere für den Spracherwerb – ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verzögert sich“, schreiben die Prüfer. Damit wachse auch das Risiko, langfristig Bürgergeld zu beziehen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jobcenter (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Jobcenter verpflichten Bürgergeldbezieher mit Kindern unter drei Jahren nicht zu Sprach- und Integrationskursen.
  • Diese Regelung widerspricht dem Aufenthaltsrecht.
  • Freiwillige Teilnahme an Kursen ist selten, was die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt verzögert.

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Jobcenter verpflichten Bürgergeldbezieher mit kleinen Kindern nicht zu Sprach- und Integrationskursen
  • Anweisung der Bundesagentur für Arbeit steht im Widerspruch zum Aufenthaltsrecht
  • Mangelnde Teilnahme führt zu Verzögerungen bei Spracherwerb und Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Jobcenter werden angehalten, Bürgergeldbezieher ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu Sprach- und Integrationskursen zu verpflichten.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass dies im Aufenthaltsrecht vorgesehen ist.
  • Der Bundesrechnungshof fordert eine Überarbeitung der bisherigen Anweisungen.

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