OLG Frankfurt verweigert Europäisches Nachlasszeugnis trotz Erbschein

16. Dezember 2025

Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Erbrecht und Nachlassrecht in Frankfurt

Frankfurt am Main () – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden kann, wenn ein anderer Beteiligter Einwände erhebt. Dies gilt auch dann, wenn zuvor bereits ein Erbschein erteilt wurde, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Im konkreten Fall hatte eine Frau das Zeugnis beantragt, um ihr Erbrecht an einer Immobilie in Polen nachzuweisen.

Ihre Stiefschwester wandte sich jedoch dagegen und bezweifelte die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung im Jahr 2001. Das Nachlassgericht wies den Antrag daraufhin zunächst zurück.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen diese Entscheidung hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nun ebenfalls zurückgewiesen.

Der Senat begründete dies damit, dass bei substantiierten Einwänden, die nicht schnell ausgeräumt werden können, die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses unzulässig sei. Ein bereits erteilter Erbschein ändere daran nichts, da dieser nur formelle Rechtskraft habe und möglicherweise wieder eingezogen werden könnte.

Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Europäisches Nachlasszeugnis kann nicht erteilt werden, wenn Einwände von anderen Beteiligten bestehen.
  • Ein bereits erteilter Erbschein hat nur formelle Rechtskraft und kann widerrufen werden.
  • Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Antragstellerin, Stiefschwester, Erblasser
  • Region: Polen (Immobilie)
  • Zeitraum: Entscheidung am Dienstag, Testamentserrichtung 2001, Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einwände eines Beteiligten gegen die Testierfähigkeit des Erblassers
  • Ablehnung des Antrags auf Erteilung des Nachlasszeugnisses trotz vorangegangenem Erbschein
  • Grundsatzentscheidungen zur Zulässigkeit von Nachlasszeugnissen bei substantiierten Einwänden

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis bei Einwänden nicht erteilt werden kann
  • Rückweisung der Beschwerde der Antragstellerin durch den 21. Zivilsenat
  • Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung
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