Mecklenburg-Vorpommern will Ausstieg aus Mietverträgen für Gewaltopfer erleichtern
Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Initiative für Gewaltschutz in Schwerin
Schwerin () – Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, unterstützt eine Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes. Das teilte ihr Ministerium mit.
Ziel ist es, dass Gewaltbetroffene sich künftig leichter aus gemeinsamen Mietverhältnissen mit der gewalttätigen Person lösen können. Dafür soll das Familiengericht im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens die Auflösung des Mietvertrags ermöglichen, um einen Neuanfang zu erleichtern.
Bernhardt verwies darauf, dass statistisch etwa jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher Gewalt betroffen sei.
Die eigene Wohnung, die ein Ort der Ruhe sein sollte, werde oft zum Ort der Bedrohung. Das geltende Recht zwinge Betroffene jedoch oft in belastende Mietrechtsstreite, da ein gemeinsam geschlossener Vertrag nicht einfach aufgehoben werden könne.
Dies ermögliche den Tätern eine fortdauernde Kontrolle und verlängere die Leidenszeit der Opfer.
Der konkrete Gesetzesantrag wird von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland eingebracht und soll im Januar 2026 in den Bundesratsausschüssen behandelt werden. Die Initiative stützt sich auch auf die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Bereits im Sommer hatten sich die Justizminister der Länder einstimmig für eine solche Gesetzesänderung ausgesprochen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wohnungen in einem Plattenbau (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Unterstützung einer Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes durch die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt
- Ziel: Erleichterte Auflösung von gemeinsamen Mietverhältnissen für Gewaltbetroffene durch Familiengerichte
- Gesetzesantrag wird von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland eingebracht und soll im Januar 2026 behandelt werden
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Gewaltopfer, insbesondere Frauen
- Regionen: Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Saarland
- Frist: Gesetzesantrag soll im Januar 2026 behandelt werden
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Unterstützung der Justizministerin für die Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes
- Ziel ist die Erleichterung der Auflösung von gemeinsamen Mietverhältnissen bei häuslicher Gewalt
- Statistisch ist jede vierte Frau mindestens einmal von häuslicher Gewalt betroffen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Unterstützung einer Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes
- Familiengericht soll Auflösung von Mietverträgen bei Gewaltschutzverfahren ermöglichen
- Gesetzesantrag wird von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland eingebracht und 2026 behandelt
