Justizministerin verzichtet per Erlass auf Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften

2. Januar 2026

Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Justizreform in Mecklenburg-Vorpommern

() – Die Justizministerin von , Jacqueline Bernhardt, hat ihren Verzicht auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften des Landes in einem schriftlichen Erlass festgeschrieben. Das teilte das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz mit.

Der Erlass, der Ende 2025 unterzeichnet wurde, dokumentiere eine seit Bernhardts Amtsübernahme praktizierte Verwaltungsübung.

Bernhardt betonte, die Staatsanwälte seien dem Legalitätsprinzip verpflichtet, weshalb ihnen und nicht dem Ministerium die Entscheidungshoheit über Ermittlungen obliege. Sie habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaften, die täglich unter hoher Belastung hervorragende Arbeit leisteten.

Das externe Weisungsrecht, das sich aus den Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes ergebe, gehöre zur Fachaufsicht des Ministeriums.

Die Ministerin begründete den Schritt auch mit der in europäischen Rechtsstaatsberichten geäußerten Kritik an dem Weisungsrecht in . Der Erlass könne nur schriftlich aufgehoben werden, was eine künftige politische Führung dazu zwingen würde, eine Einschränkung der Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften schriftlich zu fixieren.

Damit solle die Resilienz der Justiz gestärkt werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jacqueline Bernhardt

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Jacqueline Bernhardt verzichtet auf externes Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Der Erlass dokumentiert eine seit ihrer Amtsübernahme praktizierte Verwaltungsübung.
  • Der Schritt stärkt die Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften und wird als Antwort auf europäische Rechtsstaatskritik gesehen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern
  • Stärkung der Eigenständigkeit, langfristig (Erlass kann nur schriftlich aufgehoben werden)
  • Endgültige Unterzeichnung Ende 2025

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verzicht auf externes Weisungsrecht zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
  • Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Staatsanwälte trotz hoher Belastung
  • Reaktion auf europäische Kritik am Weisungsrecht in Deutschland

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verzicht auf das externe Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften festgeschrieben.
  • Vertrauen in die Eigenständigkeit und Arbeit der Staatsanwaltschaften betont.
  • Erlass soll künftige Einschränkungen der Eigenständigkeit schriftlich dokumentieren.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH