Rhein hält Gesetz zur IP-Adressenspeicherung für "dringend nötig"

21. Dezember 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Hessen: IP-Adressenspeicherung im Fokus

() – Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat das Gesetz zur IP-Adressenspeicherung, das in einem Referentenentwurf vorliegt, als „dringend nötig“ bezeichnet.

„Es ist richtig und dringend nötig, dass die Bundesregierung jetzt ein Gesetz auf den Weg bringt, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen“, sagte Rhein den Zeitungen der Mediengruppe . „Denn ohne die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern, bleibt die Identität der Täter im digitalen Raum im Dunkeln.“

„Viele schreckliche Verbrechen bleiben unaufgeklärt, die Täter kommen straffrei davon. Für mich ist klar: Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Kinderschänder haben kein Recht auf Datenschutz.“ Rhein ist einer der stärksten Fürsprecher für eine IP-Adressenspeicherung und hatte sich in einer Bundesratsinitiative vehement für eine bessere Strafverfolgung im Netz eingesetzt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Boris Rhein (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Internetanbieter, Strafverfolgungsbehörden
  • Zielgruppen: Nutzer im digitalen Raum, potenzielle Täter
  • Zeitraum: Speicherung der IP-Adressen für drei Monate

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Dringender Bedarf an Gesetz zur IP-Adressenspeicherung
  • Notwendigkeit zur Aufklärung von Verbrechen im digitalen Raum
  • Datenschutz sollte nicht als Schutz für Täterschutz dienen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gesetz zur IP-Adressenspeicherung auf den Weg bringen
  • Internetanbieter müssen IP-Adressen drei Monate lang speichern
  • Bei Straftaten im digitalen Raum bessere Möglichkeiten zur Identifizierung von Tätern schaffen

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