IG Metall: Betriebsrentengesetz verschärft Ungleichheit
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Rentenpolitik: IG Metall übt Kritik in Berlin
Berlin () – Die IG Metall kritisiert den Plan der Bundesregierung, im Zuge des „Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ die Möglichkeit für gesetzlich Rentenversicherte einzuschränken, mit Sonderzahlungen zusätzliche Rentenpunkte zu sammeln. Das soll künftig ausschließlich ab dem vollendeten 50. Lebensjahr möglich sein.
Anstatt die Chance zu nutzen, hier „eine Gerechtigkeitslücke zwischen Pflichtversicherten einerseits und Beamten, Freiberuflern und Selbstständigen andererseits zu schließen, gehen die vom Kabinett geplanten Änderungen in die falsche Richtung“, sagte IG Metall-Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe).
Das sei eine Ungleichbehandlung von gesetzlich Versicherten einerseits und Beamten und Selbstständigen, die nicht gesetzlich versichert seien, andererseits. Denn Letztere dürften ab dem 16. Lebensjahr unbegrenzt Zusatzbeiträge leisten. „Nötig sind einfache und klare Regelungen für alle: transparent für die Versicherten, mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand für die Rentenversicherung und mit Gleichbehandlung von Pflichtversicherten und anderen Berufsgruppen. So könnte Bürokratieabbau klappen“, sagte Urban.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stahlproduktion (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bundesregierung plant Änderungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Einschränkung der Möglichkeit für gesetzlich Rentenversicherte, Sonderzahlungen vor dem 50. Lebensjahr zu leisten
- IG Metall kritisiert Ungleichbehandlung zwischen gesetzlich Versicherten und Beamten/Selbstständigen
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- betroffen: gesetzlich rentenversicherte Beschäftigte
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- Einschränkung der Möglichkeit, zusätzliche Rentenpunkte für gesetzlich Rentenversicherte zu sammeln
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- Einschränkung der Möglichkeit für gesetzlich Rentenversicherte, mit Sonderzahlungen zusätzliche Rentenpunkte zu sammeln
- Einführung dieser Regelung erst ab dem 50. Lebensjahr
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