SPD-Mitgliederbegehren zum Bürgergeld endet nach Bundestagsvotum
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: SPD-Mitgliederbegehren zur Bürgergeldreform
Berlin () – Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplante Bürgergeldreform wird aller Voraussicht nach erst abgeschlossen sein, wenn der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas im Bundestag bereits beschlossen ist.
Wie ein Parteisprecher der „Bild am Sonntag“ sagte, startete das Mitgliederbegehren offiziell am 23. Dezember und endet drei Monate später. Die Regierung hingegen will die Bürgergeldreform nach Informationen aus Koalitionskreisen bereits am 5./6. März im Bundestag beschließen – und damit knapp drei Wochen vor Abschluss des SPD-Begehrens.
Sophie Ringhand, Thüringer Jusos-Chefin und Erstunterzeichnerin des Begehrens, räumte die Folgenlosigkeit des Begehrens ein: „Es wäre im Sinne der Parteikultur angemessen, Rücksicht auf die Stimmen in der Partei zu nehmen. Aber es besteht für die Fraktion keine Pflicht. Der Zeitplan ist unglücklich, aber nicht zu ändern.“
Mitinitiator Denny Möller hingegen fordert in der „Bild am Sonntag“ eine Verschiebung der Reform im Bundestag: „Ich erwarte von der SPD-Spitze, dass sie das Mitgliederbegehren ernst nimmt. Das parlamentarische Verfahren darf nicht abgeschlossen werden, bevor das Mitgliederbegehren beendet und ausgewertet ist.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | SPD-Logo (Archiv) |
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- SPD-Mitgliederbegehren gegen Bürgergeldreform startet am 23. Dezember und endet drei Monate später.
- Geplante Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 5./6. März, was nur drei Wochen nach Ende des Begehrenst ist.
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