Potsdam will neuen "Bauturbo" nutzen

11. November 2025

Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Wohnungsbau-Entwicklungen in Potsdam

() – Potsdam will die neuen Möglichkeiten der Baugesetzbuch-Novelle nutzen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Das teilte Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, gemeinsam mit Fachbereichsleiter Erik Wolfram im Ausschuss für Stadtentwicklung mit.

Die Verwaltung wird der Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des neuen Zustimmungsverfahrens nach Paragraph 246e BauGB vorlegen.

Der Grundsatzbeschluss sieht vor, dass die Verwaltung bei Vorhaben, die der städtischen Beschlusslage entsprechen, die Zustimmung selbstständig erteilen kann. Bei Wohnungsbauvorhaben, die nicht festgesetzten Bebauungsplänen entsprechen, bleibt die Entscheidung bei der Stadtverordnetenversammlung.

Die neuen Regelungen sind seit dem 30. Oktober in Kraft.

Mit der Zustimmung sollen Bedingungen verknüpft werden: Bei Vorhaben mit sechs oder mehr Wohneinheiten müssen 30 Prozent der Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet werden. Bei Projekten ab 20 Wohneinheiten wird geprüft, ob zusätzliche Kita- oder Schulplätze nötig sind.

Bauherren verpflichten sich, innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung mit dem Bau zu beginnen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kransitz (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Potsdam nutzt neue Möglichkeiten der Baugesetzbuch-Novelle zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.
  • Die Verwaltung kann bei projektspezifischen Vorhaben, die der städtischen Beschlusslage entsprechen, Zustimmung selbstständig erteilen.
  • Bei Wohnungsbauvorhaben ab sechs Wohneinheiten müssen 30 Prozent der Fläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: Bauherren, Stadtverordnete, potenzielle Mieter
  • Region: Potsdam
  • Fristen: Bau muss innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung beginnen, Regelungen seit 30. Oktober in Kraft

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Nutzung der Baugesetzbuch-Novelle zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
  • Selbstständige Zustimmung der Verwaltung bei städtischen Vorhaben
  • Verknüpfung von Bedingungen wie Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnprojekte

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Grundsatzbeschluss zur Anwendung des neuen Zustimmungsverfahrens nach Paragraph 246e BauGB wird vorgelegt.
  • Verwaltung kann bei städtischen Vorhaben Zustimmung selbstständig erteilen.
  • Bedingungen für Wohnungsbau: 30% der Wohnfläche müssen mietpreis- und belegungsgebunden sein bei sechs oder mehr Wohneinheiten.

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