Saarland erhöht Entschädigungen für Feuerwehr-Ehrenamt

1. Januar 2026

Regional - Saarland - aktuelle Fakten und Einordnung

Saarland: Anpassung der Feuerwehrentschädigungen

() – Das saarländische Innenministerium hat die Entschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrleute zum Jahresbeginn angepasst. Die neue Feuerwehrentschädigungsverordnung ist am 1. Januar in Kraft getreten, teilte das Ministerium mit.

Nach mehr als zehn Jahren ohne grundlegende Anpassung werden die Aufwandsentschädigungen für Führungs- und Sonderfunktionen erhöht, wobei der Charakter des Ehrenamts gewahrt bleibt.

Im Mittelpunkt stehen die kommunalen Feuerwehren. Wehrführer erhalten künftig eine monatliche Entschädigung von 300 Euro statt bisher 220 Euro, zuzüglich eines Zuschlags je Löschbezirk.

Auch für Löschbezirksführer wird die Entschädigung auf ein neues Mindestniveau angehoben. Für zahlreiche weitere Funktionen, etwa in der Jugendausbildung oder Gerätebetreuung, werden die Mindestbeträge ebenfalls erhöht, meist im zweistelligen Eurobereich.

Die neue Verordnung sieht mehr Fairness vor: Vertreter einer Funktion erhalten künftig die Hälfte der Entschädigung, und bei dienstbedingter Verhinderung ruht der Anspruch nicht mehr.

Zudem wird erstmals eine regelmäßige Überprüfung der Sätze festgeschrieben. Die Entschädigung für den Landesbrandinspekteur wird auf 1.300 Euro monatlich angepasst.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Feuerwehr im Einsatz

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Entschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrleute wurden zum Jahresbeginn angepasst.
  • Wehrführer erhalten künftig 300 Euro monatlich, zuvor 220 Euro.
  • Entschädigung für den Landesbrandinspekteur wird auf 1.300 Euro monatlich erhöht.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Ehrenamtliche Feuerwehrleute in Saarland betroffen
  • Erhöhung der Entschädigungen, z.B. Wehrführer von 220 auf 300 Euro monatlich
  • Regelmäßige Überprüfung der Sätze und Anpassung ab 1. Januar in Kraft

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Anpassung der Entschädigungen nach über zehn Jahren
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Führungs- und Sonderfunktionen
  • Einführung regelmäßiger Überprüfung der Entschädigungsbeträge

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrleute zum Jahresbeginn
  • Monatliche Entschädigung für Wehrführer auf 300 Euro erhöht
  • Einführung regelmäßiger Überprüfung der Entschädigungssätze
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