Experten warnen vor Frostschäden nach Berliner Stromausfall
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Gesellschaft: Frostschäden in Berliner Immobilien
Berlin () – Der Bundesverband Sachverständiger (BVS) warnt angesichts des großflächigen Stromausfalls im Südwesten Berlins vor massiven Frost- und Wasserrohrbruchschäden in leerstehenden Wohnungen und Häusern.
„Wenn Gebäude auskühlen und die Temperatur in Leitungsbereichen in Richtung Gefrierpunkt fällt, kann Wasser in Trinkwasserleitungen gefrieren, sich ausdehnen und Leitungen sowie Armaturen sprengen – häufig mit erheblichen Folgeschäden an Bausubstanz und Einrichtung“, sagte der BVS-Bundesfachbereichsleiter Ralf Masuch der .
„Wichtig ist: Leitungen können auch in unbewohnten, nicht genutzten Wohnungen platzen, wenn sie auskühlen. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern in solchen Lagen ein klassischer Schadenverlauf – und er wird oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist.“
Nach dem Stromausfall sind viele Haushalte temporär nicht bewohnbar, Betroffene sind teilweise in Hotels, Notunterkünften oder bei Angehörigen untergebracht worden, viele Wohnungen stehen leer.
„In dieser Konstellation steigt das Risiko für Frostschäden in Trinkwasserinstallationen erheblich.“
Die Sachverständigen empfehlen regelmäßige Kontrollgänge. Wenn eine ausreichende Beheizung nicht sicher möglich sei, müsse die Trinkwasseranlage frostfrei gestellt werden.
„Das bedeutet in der Praxis: Wasser an der Hauptabsperrung abstellen und Leitungen entleeren, soweit möglich.“ Die Sachverständigen warnen davor, Leitungen mit offener Flamme oder ungeeigneten Heizgeräten „aufzutauen“.
„Brandgefahr und Folgeschäden sind real“, sagte Masuch. Nach längerer Abwesenheit oder nach Entleerung müssten Absperrorgane langsam geöffnet und auf Dichtheit kontrolliert werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Absperrhahn und Wasseruhr in einem Altbaukeller (Archiv) |
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- Warnung vor Frost- und Wasserrohrbruchschäden in leerstehenden Wohnungen und Häusern nach Stromausfall in Berlin
- Empfehlungen für regelmäßige Kontrollgänge und frostfreies Stellen der Trinkwasseranlage, wenn keine Beheizung möglich ist
- Gefahr beim Auftauen von Leitungen mit offenen Flammen oder ungeeigneten Heizgeräten wegen Brandgefahr und Folgeschäden
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- Trinkwasseranlagen frostfrei stellen, Wasser an der Hauptabsperrung abstellen und Leitungen entleeren
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