AfD Brandenburg zieht Klagen gegen Verfassungsschutz aus formalen Gründen zurück
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Potsdam () – Der AfD-Landesverband Brandenburg hat zwei Klagen gegen das Land Brandenburg zurückgenommen – allerdings aus reich formalen Gründen. Die Verfahren aus den Jahren 2019 und 2020 richteten sich gegen die damalige Einstufung der Partei als Beobachtungs- beziehungsweise Verdachtsfall sowie gegen entsprechende Erwähnungen in Verfassungsschutzberichten.
Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, erklärte, die Klagen hätten sich mit der inzwischen erfolgten Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ erledigt.
Der Verfassungsschutz habe selbst die rechtliche Lage verändert und damit die Grundlage der Verfahren entzogen. Die Rücknahme sei ein formaler Schritt nach der politisch motivierten Eskalation.
Springer kritisierte zudem, dass eine Verfahrensdauer von über fünf Jahren kaum mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz vereinbar sei.
Die Partei lasse die neue Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘ weiterhin gerichtlich überprüfen. Man akzeptiere nicht, dass ein weisungsgebundener Inlandsgeheimdienst zur Waffe gegen die stärkste Oppositionskraft gemacht werde.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | AfD-Wahlplakat zur Landtagswahl in Brandenburg |
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