Gericht bestätigt Ablehnung von AfD-Praktikum für Schülerin in Brandenburg

16. Januar 2026

Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Bildungspolitik in Berlin-Brandenburg

() – Das Oberverwaltungsgericht Berlin- hat die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, die ihr Betriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten absolvieren wollte. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass die Schulleitung des beruflichen Gymnasiums der Schülerin nicht verpflichtet gewesen sei, dem Praktikum zuzustimmen.

Der Abgeordnete gehört dem Landesvorstand der AfD Brandenburg an.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich bei dem Schülerbetriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handele, bei der der Schule ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zukomme. Die Schulleitung habe diesen Spielraum nicht überschritten.

Sie könne das von der Schülerin gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen, weil die AfD Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden sei und der Bundestagsabgeordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehöre.

Die Schulleitung sei nicht verpflichtet gewesen, die Verfassungsschutz-Einstufung selbst zu überprüfen, so das Gericht weiter. Die Entscheidung verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf Bildung.

Die Richter wiesen auch den Verweis auf das Parteienprivileg zurück, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet. Der Beschluss vom 16. Januar ist unanfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies Beschwerde einer Schülerin ab, die Praktikum bei AfD-Bundestagsabgeordnetem absolvieren wollte.
  • Schulleitung hatte kein rechtliches Obligatorium, dem Praktikum zuzustimmen, da es als ungeeignet erachtet wurde.
  • Entscheidung ist unanfechtbar und verstößt nicht gegen Gleichheitsgrundsatz oder Recht auf Bildung.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft: Schülerin eines beruflichen Gymnasiums, AfD Bundestagsabgeordneter, Schulleitung
  • Stärke: Schülerin wollte ein Praktikum bei einem als rechtsextrem eingestuften Abgeordneten absolvieren
  • Zeitraum: Beschluss vom 16. Januar, unanfechtbar

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  • Schulleitung sah das Praktikum als ungeeignet an wegen der Einstufung der AfD als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz.
  • Gericht bestätigte den pädagogischen Gestaltungsspielraum der Schulleitung.
  • Entscheidung verstoße nicht gegen Gleichheitsgrundsatz oder Recht auf Bildung.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Schulleitung sieht Praktikum als ungeeignet an
  • Gericht bestätigt pädagogischen Gestaltungsspielraum der Schule
  • Verfassungsschutz-Einstufung der AfD muss nicht überprüft werden
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