Niedersachsen hält an strengen Regeln für betäubungsloses Enthornen fest
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Tierschutzmaßnahmen in Niedersachsen: Enthornung von Kälbern
Hannover () – In Niedersachsen bleibt das betäubungslose Enthornen von Kälbern unter sechs Wochen nur unter Gabe von Beruhigungs- und langanhaltenden Schmerzmitteln erlaubt. Das teilte das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwoch mit.
Damit bekräftigt und präzisiert das Land einen bereits seit 2016 geltenden Erlass, der nun neu gefasst wurde.
Der neue Erlass regelt insbesondere die erforderliche Sachkunde der ausführenden Personen.
Demnach wird diese bei Absolventen der Ausbildungsberufe Landwirt oder Tierwirt mit Fachrichtung Rinderhaltung, sofern sie auf einem Betrieb mit Enthornungspraxis gelernt haben, grundsätzlich angenommen. Alle anderen müssen ihre Kenntnisse auf Verlangen der Behörde nachweisen, etwa durch eine Bescheinigung über eine fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt.
Rechtlich ist der betäubungslose Eingriff in Deutschland bis zum Alter von sechs Wochen erlaubt, wenn Schmerzen minimiert werden.
Niedersachsen nutzt diesen Spielraum für strengere Vorgaben. Ab einem Alter von sechs Wochen ist eine Betäubung durch einen Tierarzt vorgeschrieben.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht sich dafür aus, eine früher geplante bundesweite Regelung wieder aufzugreifen, die eine Betäubung ohne Altersgrenze vorsah.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kühe (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Betäubungsloses Enthornen von Kälbern unter sechs Wochen nur mit Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt.
- Sachkunde der ausführenden Personen wird bei Landwirten oder Tierwirten mit Fachrichtung Rinderhaltung anerkannt.
- Landwirtschaftsministerin fordert Wiederaufnahme einer bundesweiten Regelung ohne Altersgrenze für Betäubung.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft Kälber unter sechs Wochen in Niedersachsen
- Zielgruppe: Landwirte/Tierwirte mit Fachrichtung Rinderhaltung
- Frist: Betäubungspflicht ab sechs Wochen; Erlass besteht seit 2016
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Niedersachsen hat seit 2016 betäubungsloses Enthornen mit zusätzlichen Auflagen geregelt.
- Gesetzliche Regelung erlaubt betäubungsloses Enthornen bis zu einem Alter von sechs Wochen unter bestimmten Bedingungen.
- Landwirtschaftsministerin befürwortet strengere bundesweite Regelung zur Betäubung ohne Altersgrenze.
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Betäubungsloses Enthornen nur mit Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt.
- Erlass zur Sachkunde der ausführenden Personen präzisiert.
- Ab sechs Wochen ist eine Betäubung durch einen Tierarzt vorgeschrieben.
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