Drohnenabwehr: Gesetzesnovelle sieht Amtshilfe der Bundeswehr vor

19. November 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Sicherheitspolitik in Berlin: Drohnenabwehr im Fokus

() – Die Bundeswehr soll der Polizei zukünftig Amtshilfe leisten können, wenn militärische Drohnen am Himmel zur Gefahr werden. Das geht aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums von Alexander Dobrindt (CSU) für eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes hervor, über den am Mittwoch das Bundeskabinett beraten will und über den die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Kern des Gesetzes ist der neue Paragraf 15a zur „Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge“. Gibt es bei einer Sichtung Hinweise auf den militärischen Charakter der Drohnen und droht schwerer Schaden, soll die Polizei die Bundeswehr demnach um Unterstützung bitten können. Die Streitkräfte könnten im absoluten Ausnahmefall dann auch „unmittelbare Waffengewalt“ anwenden. Für diesen Einsatz der Bundeswehr braucht es laut Einschätzung der Juristen des Bundesinnenministeriums keine Grundgesetzänderung.

Die operative Koordinierung im Ernstfall dürfte entscheidend sein. Dabei soll das für Mitte Dezember geplante Drohnenabwehrzentrum eine zentrale Rolle spielen. Ähnlich wie beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sollen hier bei einer Gefahrenlage alle Informationen zusammenlaufen – und schnelle Entscheidungen fallen. Über die Details wollen Bundesinnenminister Dobrindt und seine Länderkollegen auf der Innenminister-Konferenz Anfang Dezember in beraten.

Siehe auch:  Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst wieder etwas langsamer

Um Objekte in „Baumwipfel-Höhe“ soll sich weiterhin die Polizei kümmern. Anfang Dezember soll die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei mit rund 130 zusätzlichen Polizeikräften in ihren Dienst starten. Diese Spezialeinheit soll besonders an zentralen Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orte zum Einsatz kommen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeswehr-Soldat (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundeswehr soll der Polizei bei militärischen Drohnen-Gefahren Amtshilfe leisten können.
  • Einführung des neuen Paragrafen 15a zur Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge.
  • Bundespolizei startet Anfang Dezember mit zusätzlicher Drohnenabwehreinheit von rund 130 Polizeikräften.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Polizei, Bundeswehr, Drohnenabwehrzentrum
  • Zielgruppen: Sicherheitsbehörden, Länderkollegen der Innenminister-Konferenz
  • Zeiträume: Mitte Dezember (Drohnenabwehrzentrum), Anfang Dezember (Spezialeinheit der Bundespolizei mit 130 Kräften)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Erhöhung der Sicherheit gegen ungeklärte Drohnenaktivitäten
  • Möglichkeit, militärische Drohnen als Bedrohung zu klassifizieren
  • Schaffung eines Drohnenabwehrzentrums zur zentralen Informationskoordination

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundeswehr soll der Polizei Amtshilfe leisten bei militärischen Drohnen.
  • Ein neues Drohnenabwehrzentrum wird zur Koordinierung im Ernstfall eingerichtet.
  • Neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei startet mit 130 zusätzlichen Kräften.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH