Dobrindt will mit Big Data gegen Schwerkriminelle vorgehen

27. April 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Sicherheitspolitik in Deutschland: Datenanalyse im Fokus

() – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) setzt im Kampf gegen Terroristen und Schwerkriminelle auf automatisierte Datenanalyse und biometrischen Datenabgleich.

„Durch den Einsatz automatisierter Datenanalyse werden Ermittlungen gegen Terroristen und Schwerkriminelle schneller, schärfer und strukturierter“, sagte Dobrindt der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). „Netzwerke, Strukturen und Verbindungen lassen sich früher erkennen, fundiert verstehen und fokussiert verfolgen“, so der Bundesinnenminister. Der biometrische Datenabgleich ermögliche es Polizei und Verfassungsschutz zudem, „gesuchte Personen präzise zu prüfen und punktgenau zu identifizieren“. Dobrindt hob hervor: „Wer unserer Gesellschaft schaden will, trifft auf einen starken Staat; entschlossen im Einsatz und effektiv im Ergebnis.“

Am Mittwoch will Dobrindt einen entsprechenden Gesetzentwurf zu digitalen Ermittlungsbefugnissen ins Bundeskabinett einbringen. Die Reform umfasst laut Bundesinnenministerium Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Die automatisierte Datenanalyse sei „ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Gefahrenabwehr- und Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können“, heißt es in einem Entwurf für das geplante Gesetz. Mittels der Analyse „bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten“ sei es möglich, Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden.

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Bereits in der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Speichern von IP-Adressen wieder möglich macht. Anhand einer IP-Adresse (Internet-Protokoll-Adresse) lässt sich herausfinden, von welchem Gerät etwas versendet wurde. Dobrindt will Ermittlern auf diese Weise den Kampf gegen schwere internetbezogene Straftaten erleichtern, etwa die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oder Cyberbetrug. Die Reform verpflichtet Netzanbieter, die IP-Adresse für drei Monate zu speichern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Alexander Dobrindt (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Einsatz automatisierter Datenanalyse zur schnelleren Erkennung von Terrornetzwerken und Schwerkriminalität
  • Geplante Gesetzesänderung zu digitalen Ermittlungsbefugnissen einschließlich biometrischem Datenabgleich
  • IP-Adressen sollen für drei Monate von Netzanbietern gespeichert werden, um internetbezogene Straftaten zu bekämpfen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betroffen: Polizei und Verfassungsschutz
  • Zielgruppe: Terroristen und Schwerkriminelle
  • Zeitraum: Gesetzentwurf wird am Mittwoch ins Bundeskabinett eingebracht, IP-Adressen sollen für drei Monate gespeichert werden

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einsatz automatisierter Datenanalyse zur schnelleren Aufklärung von Verbrechen
  • Biometrischer Datenabgleich zur präzisen Identifikation gesuchter Personen
  • Reform zur Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung internetbezogener Straftaten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einführung eines Gesetzentwurfs zu digitalen Ermittlungsbefugnissen
  • Einsatz automatisierter Datenanalyse und biometrischen Datenabgleichs zur Identifikation gesuchter Personen
  • Verpflichtung der Netzanbieter zur Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH