Dobrindt weist Kritik im Umgang mit Rassismus-Studie von sich

25. Februar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Rassismusstudie in Bundesbehörden: Debatte in Berlin

() – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) hat Kritik am Umgang mit der Veröffentlichung einer Studie zu Rassismus in Bundesbehörden zurückgewiesen.

Die Ergebnisse seien den betroffenen Behörden bekannt gemacht worden, sagte der CDU-Politiker den Sendern RTL und ntv am Mittwoch. „Sowohl die Bundespolizei als auch das Bamf haben schon Stellungnahmen dazu abgegeben, die auch veröffentlicht worden sind und einsehbar sind, sodass es einen ganz öffentlichen Umgang mit dieser Studie – die keine Studie der Bundesregierung ist – auch gibt“, so Dobrindt.

Die Untersuchung sei bereits in der vorletzten Wahlperiode beauftragt worden und inzwischen veröffentlicht. „Diese Studie ist in der vorletzten Wahlperiode, glaube ich, beauftragt worden.“ Das Innenministerium habe sie veröffentlicht; von einem Zurückhalten könne daher keine Rede sein. Genau so müsse man „mit Studien umgehen, die man nicht selber in Auftrag gegeben hat“. Dobrindt behauptete, dass die Studie zeige, dass die „überwiegende Mehrheit“ der Mitarbeiter in den Behörden „hochprofessionell, engagiert und korrekt auch arbeiten“.

Für die Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) hatten die Wissenschaftler erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten und über drei Jahre Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden untersucht. Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur.

Siehe auch:  Unbekannte beschädigen Umzäunung des Görlitzer Parks in Berlin

Auf struktureller Ebene zeigt die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen: So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Alexander Dobrindt am 25.02.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Dobrindt weist Kritik am Umgang mit Rassismus-Studie in Bundesbehörden zurück.
  • Studie zeigt nachweisbare rassistische Diskriminierung in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Bundespolizei, Bamf, Jobcenter, Jugendämter, Ausländerbehörden
  • Studie zeigt rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionen
  • Untersuchung beauftragt in der vorletzten Wahlperiode, Ergebnis veröffentlichte Zeitspanne nicht angegeben

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Kritik am Umgang mit der Studie zu Rassismus in Bundesbehörden
  • Rassistische Diskriminierung in staatlichen Institutionen nachweisbar
  • Zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen begünstigen Diskriminierung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Stellungnahmen der Bundespolizei und des Bamf wurden veröffentlicht.
  • Die Studie wurde im Innenministerium veröffentlicht und ist öffentlich einsehbar.
  • Es sollen Schutzlücken im Rechtsrahmen zum Thema Diskriminierung untersucht werden.

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




4,5/5 (15 Bewertungen)
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)