Datenschutzbeauftragter warnt vor zu weitgehenden Befugnissen in Polizeigesetz
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Datenschutz und Polizeibefugnisse in Niedersachsen
Hannover () – Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte hat bei einer Anhörung im Landtag vor einer zu weitgehenden Ausweitung polizeilicher Befugnisse im geplanten neuen Polizeigesetz gewarnt. Denis Lehmkemper sagte am Donnerstag, dass nicht alles, was technisch möglich sei, auch rechtlich zu legitimieren wäre.
Er äußerte Zweifel, ob der aktuelle Entwurf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsinteressen und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wahre.
Besonders kritisch sieht der Landesbeauftragte die geplanten Regelungen für automatisierte, KI-gestützte Verfahren wie intelligente Videoüberwachung, biometrische Echtzeit-Identifizierung und automatisierte Datenanalysen. Diese stellten einen Paradigmenwechsel dar und erhöhten die Eingriffsintensität erheblich.
Lehmkemper forderte klarere Begrenzungen, kürzere Speicherfristen und die vollständige Einhaltung europäischer Vorgaben wie der KI-Verordnung.
Der Datenschutzbeauftragte appellierte an die Abgeordneten, die Grundrechte bei der Gesetzesberatung stets im Blick zu behalten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Regelungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhielten und von Anfang an mit Rechtsunsicherheit belastet seien.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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