Kabinett beschließt schärfere Haftungsregeln für E-Scooter
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtliche Reformen für E-Scooter in Berlin
Berlin () – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung bei Unfällen mit E-Scootern beschlossen.
Geschädigte sollen künftig leichter Schadensersatz erhalten können, da eine Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern eingeführt wird, teilte das Justizministerium mit. Halter haften dann unabhängig von einem Verschulden. Für Fahrer wird eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten, wenn sie sich nicht entlasten können.
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Im Jahr 2020 gab es weniger als 6.000 Unfallbeteiligte, während es 2024 bereits über 12.000 waren. Auch die Zahl der durch solche Unfälle geschädigten Dritten nahm zu. Die neuen Haftungsregeln sollen auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways gelten, jedoch nicht für Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), dass besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern häufiger in Unfälle verwickelt seien. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.“ Es gebe keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos – denn bei Mietwagen gelte diese Verantwortung schließlich auch, so die Ministerin.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | E-Scooter (Archiv) |
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- Einführung einer Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern
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- 2020 weniger als 6.000 Unfallbeteiligte, 2024 über 12.000; neue Regeln gelten auch für Segways, nicht für Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft
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- Anstieg der E-Scooter-Unfälle von weniger als 6.000 in 2020 auf über 12.000 in 2024
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- Haftungsverschärfung als Gleichstellung von E-Scootern mit Autos in der gesetzlichen Verantwortung
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