Datenschutzbeauftragte legen Regeln für Mieter-Abfragen fest
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Datenschutz im Mietwesen in Hannover
Hannover () – Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben einheitliche Regeln veröffentlicht, welche Angaben Vermieter von potenziellen Mietern verlangen dürfen. Das teilte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Denis Lehmkemper (CDU) am Donnerstag mit.
Die zehnseitige Orientierungshilfe soll Klarheit für Vermieter und Mietsuchende schaffen und datenschutzrechtliche Streitigkeiten vermeiden.
Die Regeln unterscheiden zwischen drei Phasen des Vermietungsprozesses: Besichtigung, Mietinteresse und endgültige Auswahl. So dürfen bei einer Besichtigung in der Regel noch keine wirtschaftlichen Verhältnisse abgefragt werden.
Erst wenn ein konkretes Mietinteresse besteht, sind Fragen nach einem Insolvenzverfahren zulässig. Für die endgültige Auswahl können dann spezifische Bonitätsnachweise verlangt werden, jedoch keine umfassenden Selbstauskünfte von Auskunfteien.
Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden.
Vor-Ort-Kontrollen in Niedersachsen hatten 2024 zahlreiche datenschutzrechtliche Mängel in der Immobilienwirtschaft aufgedeckt, darunter die unzulässige Archivierung von Ausweiskopien. Die neue Orientierungshilfe soll dabei helfen, solche Verstöße künftig zu vermeiden und die Rechte der Mietinteressenten zu wahren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Netzwerk-Patchpanel (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Einheitliche Regeln für Vermieter in Bezug auf Angaben von potenziellen Mietern veröffentlicht.
- Bei Besichtigungen sind keine wirtschaftlichen Verhältnisse abzufragen.
- Fragen nach Insolvenzverfahren sind erst bei konkret bestehendem Mietinteresse zulässig.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Vermieter von potenziellen Mietern
- Mieter, insbesondere solche, die sich um Wohnungen bewerben
- Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern, Ziel: Klarheit schaffen und Streitigkeiten vermeiden
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Unzureichende gesetzliche Regelungen führten zu datenschutzrechtlichen Streitigkeiten im Vermietungsprozess.
- Vor-Ort-Kontrollen deckten Mängel in der Immobilienwirtschaft auf, inkl. unzulässiger Archivierung von Ausweiskopien.
- Ziel der neuen Orientierungshilfe ist die Wahrung der Rechte von Mietinteressenten und Vermeidung von Datenschutzverstößen.
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Veröffentlichung einheitlicher Regeln für Vermieter von potenziellen Mietern
- Orientierungshilfe zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Streitigkeiten
- Unterstützung bei der Wahrung der Rechte von Mietinteressenten
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