EU-Parlament stimmt gegen "Chatkontrolle"
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
EU-Politik: Kindesmissbrauchsschutz im Internet
Brüssel () – Der letzte Versuch zur Beibehaltung des aktuellen Systems im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet ist gescheitert. Das EU-Parlament beschloss am Donnerstag, die vorübergehende Ausnahme von den E-Privacy-Regeln, die es Dienstanbietern ermöglicht, freiwillig Online-Kindesmissbrauch zu erkennen, nicht zu verlängern.
Mit 228 Ja-Stimmen, 311 Nein-Stimmen und 92 Enthaltungen wurde der Vorschlag der Kommission abgelehnt. Die vorgeschlagene Verlängerung sollte die bestehenden Maßnahmen fortsetzen, während Verhandlungen über einen langfristigen rechtlichen Rahmen zur Prävention und Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch andauern.
Die Position des Parlament sah eine Verlängerung der Maßnahmen für einen kürzeren Zeitraum bis August 2027 vor, als von der Kommission vorgeschlagen. Zudem sollte der Umfang der Maßnahmen enger gefasst werden, um deren Verhältnismäßigkeit und Zielgerichtetheit zu gewährleisten. Verhandlungen mit dem Rat führten jedoch zu keiner Einigung, sodass die vorläufige Regelung nach dem 3. April 2026 auslaufen wird.
Die freiwillige Ausnahme war bereits 2024 verlängert worden. Das Parlament ist seit November 2023 bereit für Verhandlungen über den dauerhaften Rahmen. Seit der Annahme der Position des Rates im November 2025 laufen die Gespräche über das dauerhafte Gesetz.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zwei Männer surfen im Internet (Archiv) |
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- EU-Parlament hat Vorschlag zur Verlängerung der Ausnahme von E-Privacy-Regeln abgelehnt
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- Die bestehende Regelung läuft nach dem 3. April 2026 aus.
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