EU-Parlament stimmt gegen "Chatkontrolle"

26. März 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

EU-Politik: Kindesmissbrauchsschutz im Internet

Brüssel () – Der letzte Versuch zur Beibehaltung des aktuellen Systems im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet ist gescheitert. Das EU-Parlament beschloss am Donnerstag, die vorübergehende Ausnahme von den E-Privacy-Regeln, die es Dienstanbietern ermöglicht, freiwillig Online-Kindesmissbrauch zu erkennen, nicht zu verlängern.

Mit 228 Ja-Stimmen, 311 Nein-Stimmen und 92 Enthaltungen wurde der Vorschlag der Kommission abgelehnt. Die vorgeschlagene Verlängerung sollte die bestehenden Maßnahmen fortsetzen, während Verhandlungen über einen langfristigen rechtlichen Rahmen zur Prävention und Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch andauern.

Die Position des Parlament sah eine Verlängerung der Maßnahmen für einen kürzeren Zeitraum bis August 2027 vor, als von der Kommission vorgeschlagen. Zudem sollte der Umfang der Maßnahmen enger gefasst werden, um deren Verhältnismäßigkeit und Zielgerichtetheit zu gewährleisten. Verhandlungen mit dem Rat führten jedoch zu keiner Einigung, sodass die vorläufige Regelung nach dem 3. April 2026 auslaufen wird.

Die freiwillige Ausnahme war bereits 2024 verlängert worden. Das Parlament ist seit November 2023 bereit für Verhandlungen über den dauerhaften Rahmen. Seit der Annahme der Position des Rates im November 2025 laufen die Gespräche über das dauerhafte Gesetz.

Siehe auch:  Ungerechtigkeitsempfinden auf höchstem Stand seit 2008
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Zwei Männer surfen im Internet (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • EU-Parlament hat Vorschlag zur Verlängerung der Ausnahme von E-Privacy-Regeln abgelehnt
  • Vorläufige Regelung zum Erkennen von Online-Kindesmissbrauch läuft nach dem 3. April 2026 aus
  • Parlament plante eine Verlängerung bis August 2027, konnte sich jedoch nicht mit dem Rat einigen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • EU-Parlament, Dienstanbieter, Online-Plattformen
  • Maßnahmen laufen nach dem 3. April 2026 aus
  • Kürzere Verlängerung bis August 2027 abgelehnt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ablehnung des Vorschlags zur Verlängerung der Ausnahme von E-Privacy-Regeln im EU-Parlament
  • Fehlende Einigung zwischen Parlament und Rat über langfristigen Rechtsrahmen
  • Bereits bestehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch laufen aus

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das EU-Parlament hat die Verlängerung der vorübergehenden Ausnahme von den E-Privacy-Regeln abgelehnt.
  • Verhandlungen über einen langfristigen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch dauern an.
  • Die bestehende Regelung läuft nach dem 3. April 2026 aus.
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