Fechner bezweifelt Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte

6. April 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Berlin: Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte

() – Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Fechner, geht davon aus, dass es aktuell überhaupt keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer gibt. Die Debatte darüber sei eine „schräge Diskussion“, sagte Fechner der „Welt“. „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen.“

Die entsprechende Vorschrift in Paragraf 3 des Wehrpflicht-Gesetzes sei über 60 Jahre alt und durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz von 2025 gar nicht geändert worden. „Diese Vorschrift bezieht sich ausdrücklich nur auf die Situation einer bestehenden Wehrpflicht, die ja aber gerade nicht eingeführt wurde. In der gesamten Vorschrift des Paragrafen 3 Wehrpflicht-Gesetz ist glasklar, dass die dortigen Regelungen allenfalls gelten könnten, falls es eine Wehrpflicht geben würde.“ Es sei gut, „dass das Verteidigungsministerium – obwohl die Vorschrift klar ist – zeitnah eine Verwaltungsvorschrift erlassen wird, wonach wegen nicht bestehender Wehrpflicht keine Genehmigungspflicht längerer Auslandsaufenthalte besteht“, so Fechner weiter.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, sagte, dass eine Genehmigungspflicht „unverständlich“ wäre. „Ich finde es gut, dass das Verteidigungsministerium angekündigt hat, dass sie die Vorschrift so ausgestaltet wollen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange es keine Wehrpflicht in diesem Land gibt“, sagte Wegge der „Welt“. „Alles andere wäre aus meiner Sicht für die Bevölkerung auch unverständlich.“

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Auch der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christoph Schmid, erklärte, dass der Passus „keinerlei Umsetzungsrelevanz“ habe. „Für die SPD-Bundestagsfraktion war es immer wichtig, dass die Grundlage des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes die Freiwilligkeit ist. Daher hat dieser Passus, der noch aus Zeiten des kalten Krieges stammt, für uns auch keinerlei Umsetzungsrelevanz“, sagte Schmid der „Welt“ und anderen Medien. „Wir begrüßen es daher, dass das Bundesverteidigungsministerium angekündigt hat, hierzu sehr zeitnah die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um Unsicherheiten zu vermeiden.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Johannes Fechner (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer.
  • Paragraf 3 des Wehrpflicht-Gesetzes bezieht sich nur auf eine bestehende Wehrpflicht.
  • Verteidigungsministerium plant Verwaltungsvorschrift zur Klarstellung der Regelungen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind junge Männer zwischen 17 und 45 Jahren.
  • Keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte aufgrund fehlender Wehrpflicht.
  • Vorschrift aus dem Wehrpflicht-Gesetz seit über 60 Jahren unverändert, aber Modernisierungsgesetz von 2025 nicht ändernd.

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer aufgrund fehlender Wehrpflicht
  • Vorschrift aus dem Wehrpflicht-Gesetz ist über 60 Jahre alt und nicht mehr relevant
  • SPD-Fraktion fordert zeitnahe Erarbeitung klarer Verwaltungsvorschriften durch das Verteidigungsministerium

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verteidigungsministerium plant zeitnahe Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zur Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte.
  • Vorschrift wird so gestaltet, dass Genehmigung als erteilt gilt, solange keine Wehrpflicht besteht.
  • Klärung zur Umsetzungsrelevanz des alten Paragrafen 3 des Wehrpflicht-Gesetzes wird angestrebt.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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