Gericht untersagt Bürgermeister von Rheinsberg Äußerungen über Privatpersonen
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Rechtsstreit um Bürgermeisteräußerungen in Rheinsberg
Rheinsberg () – Das Oberverwaltungsgericht Berlin–Brandenburg hat der Stadt Rheinsberg untersagt, bestimmte Äußerungen ihres Bürgermeisters über zwei Privatpersonen zu verbreiten. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Mit zwei Beschlüssen vom 15. April wies der 12. Senat die Stadt an, entsprechende Behauptungen zu unterlassen und ein Video von einem Youtube-Kanal zu löschen.
Konkret darf die Stadt nicht mehr behaupten oder verbreiten, einer der Betroffenen habe dem Bürgermeister ‚mehrfach gedroht‘ und Personen aus dessen Umfeld seien dem Bürgermeister ‚aufgelauert‘ mit der Aufforderung, er solle ‚endlich mal [seine] Schnauze halten‘. Zudem muss die Stadt die Behauptung unterlassen, der andere Betroffene müsse sich wegen einer Zahlung von 500.000 Euro durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin für das Asylheim Flecken Zechlin den Vorwurf der Untreue machen lassen.
Das entsprechende Video ‚1 Million veruntreut? Anzeige ist raus!‘ muss vom Youtube-Kanal ‚Anständig bleiben‘ entfernt werden.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte die Eilanträge der Betroffenen zunächst abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht gab deren Beschwerden nun im Wesentlichen statt.
Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass der Bürgermeister in amtlicher Funktion gehandelt habe und die Äußerungen das Sachlichkeitsgebot verletzten. Ein Amtsträger dürfe in Wahrnehmung seiner amtlichen Funktion nicht ambivalente Äußerungen treffen und dabei rechtswidriges Handeln Dritter andeuten oder unterstellen.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv) |
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