Tübingen zahlt 40.000 Euro Schadensersatz für falsche Müllentsorgung
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Tübingen erkennt Schadensersatzanspruch an
Tübingen () – Die Stadt Tübingen hat einen Schadensersatzanspruch des Landkreises in Höhe von 40.633 Euro anerkannt, nachdem Mitarbeiter der städtischen Abfallwirtschaft über Jahre hinweg Biomüll fälschlicherweise auf Restmülltouren mitentsorgt haben. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.
Die Praxis war im Oktober vergangenen Jahres durch einen Hinweis eines Bürgers bekannt geworden.
Hintergrund war laut der Stadt, dass auf einzelnen Restmüll-Touren noch Kapazitäten frei waren und Beschäftigte den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs vermeiden wollten. Die Leitungsebene der Kommunalservice Tübingen habe von dieser Praxis nichts gewusst.
Das Vorgehen verstößt gegen die vertragliche Verpflichtung, Bioabfälle getrennt einzusammeln und zur Verwertung zu übergeben, was zu Mehrkosten führte.
Betriebsleiter Stefan Kraus sagte, man habe nach Bekanntwerden sofort klare Regeln erlassen und die Kontrollen verschärft. Bioabfall werde nun ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Touren eingesammelt.
Eine neue Dienstanweisung verbiete die Praxis unmissverständlich, zudem laufe eine interne Untersuchung. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, den Schadensersatz zu zahlen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tübingen am Neckar |
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