Tübingen zahlt 40.000 Euro Schadensersatz für falsche Müllentsorgung

17. April 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Tübingen erkennt Schadensersatzanspruch an

Tübingen () – Die Stadt Tübingen hat einen Schadensersatzanspruch des Landkreises in Höhe von 40.633 Euro anerkannt, nachdem Mitarbeiter der städtischen Abfallwirtschaft über Jahre hinweg Biomüll fälschlicherweise auf Restmülltouren mitentsorgt haben. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.

Die Praxis war im Oktober vergangenen Jahres durch einen Hinweis eines Bürgers bekannt geworden.

Hintergrund war laut der Stadt, dass auf einzelnen Restmüll-Touren noch Kapazitäten frei waren und Beschäftigte den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs vermeiden wollten. Die Leitungsebene der Kommunalservice Tübingen habe von dieser Praxis nichts gewusst.

Das Vorgehen verstößt gegen die vertragliche Verpflichtung, Bioabfälle getrennt einzusammeln und zur Verwertung zu übergeben, was zu Mehrkosten führte.

Betriebsleiter Stefan Kraus sagte, man habe nach Bekanntwerden sofort klare Regeln erlassen und die Kontrollen verschärft. Bioabfall werde nun ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Touren eingesammelt.

Eine neue Dienstanweisung verbiete die Praxis unmissverständlich, zudem laufe eine interne Untersuchung. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, den Schadensersatz zu zahlen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tübingen am Neckar

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Schadensersatzanspruch des Landkreises in Höhe von 40.633 Euro anerkannt
  • Biomüll wurde fälschlicherweise über Jahre mit Restmüll entsorgt
  • Neue Dienstanweisung verbietet die Praxis unmissverständlich

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Stadt Tübingen, Landkreis Tübingen, Mitarbeiter der Abfallwirtschaft
  • Schadensersatzanspruch in Höhe von 40.633 Euro
  • Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen, interne Untersuchung läuft

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Fälschliche Entsorgung von Biomüll im Restmüll über Jahre hinweg
  • Hinweis eines Bürgers brachte die Praxis ans Licht
  • Wunsch, zusätzliche Fahrzeugkosten zu vermeiden, führte zu Fehlentscheidungen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Schadensersatzanspruch des Landkreises in Höhe von 40.633 Euro anerkannt
  • Klare Regeln erlassen und Kontrollen verschärft
  • Bioabfall wird ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Touren eingesammelt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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