Bund greift Hamburger Forderungen zu Indexmieten und möbliertem Wohnen auf

29. April 2026

Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Mieterschutzgesetze in Hamburg beschlossen

() – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der zentrale Forderungen der rot-grünen Regierungskoalition in Hamburg zum Mieterschutz aufgreift. Das teilte die SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft am Mittwoch mit.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten sowie mehr Transparenz und klarere Regeln bei der Vermietung möblierter Wohnungen vor.

Konkret sollen Indexmieterhöhungen in angespannten Märkten künftig ab einer Steigerung von drei Prozent pro Jahr gebremst werden können. Zudem müssen Möblierungszuschläge offengelegt werden.

Die SPD-Fraktion in Hamburg hatte sich eigenen Angaben zufolge seit Jahren für diese Maßnahmen eingesetzt, unter anderem mit einem Antrag aus dem Jahr 2022 zur Reform von Indexmieten und einer Initiative aus dem Jahr 2019 zur Regulierung möblierter Wohnungen.

„Gerade in einer Mieterstadt wie Hamburg brauchen wir klare Regeln, die Mieter im Alltag wirklich schützen“, sagte Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Der Gesetzesentwurf schließe Schlupflöcher im Mietrecht und sei ein Erfolg des langen politischen Drucks aus Hamburg.

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Der Entwurf war vom SPD-geführten Bundesjustizministerium eingebracht worden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Satellitenschüssel an Wohnhaus (Archiv)

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  • Begrenzung von Indexmieterhöhungen ab drei Prozent pro Jahr
  • Offenlegung von Möblierungszuschlägen erforderlich

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  • Gesetzesentwurf zum Mieterschutz von rot-grüner Regierungskoalition in Hamburg
  • Begrenzung von Indexmieterhöhungen und mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen
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  • Begrenzung von Indexmieterhöhungen ab drei Prozent pro Jahr
  • Offenlegung von Möblierungszuschlägen verpflichtend
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