Stallpflicht in Hamburg endet am 4. Mai
Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesundheitsschutz für Geflügel in Hamburg
Hamburg () – Die im Herbst 2025 erlassene Stallpflicht für Geflügel in Hamburg wird ab Montag aufgehoben. Das hat die Behörde für Justiz am Donnerstag mitgeteilt.
Die Bezirksämter haben entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Grund für die Lockerung ist, dass die positiven Nachweise des Geflügelpest-Virus in Wildvögeln in Hamburg derzeit stark rückläufig sind.
Die Stallpflicht hatte seit dem 31. Oktober 2025 für das gesamte Stadtgebiet gegolten.
Sie betraf unter anderem Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Wachteln – unabhängig von der Größe der Haltung, also auch Hobbyhalter. Bei Verstößen drohten Bußgelder.
Die Maßnahme sollte das Risiko senken, dass die Aviäre Influenza auf Nutzgeflügelbestände übergreift.
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht rufen die Behörden die Tierhalter weiterhin zu konsequenten Biosicherheitsmaßnahmen auf, etwa zum Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe. Zudem bleiben Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben in Hamburg weiterhin untersagt.
Ausnahmen können bei den Bezirksämtern beantragt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Stallpflicht für Geflügel in Hamburg wird ab Montag aufgehoben.
- Positive Nachweise des Geflügelpest-Virus in Wildvögeln rückläufig.
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Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft Geflügelhalter in Hamburg, einschließlich Hobbyhalter
- Aufhebung der Stallpflicht ab Montag, zuvor seit 31. Oktober 2025 in Kraft
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel in Hamburg ab Montag
- Fortdauernde Aufforderung an Tierhalter zu Biosicherheitsmaßnahmen
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